Altersvorsorge für Beamte

Beamte träumen von Zukunft mit Altersvorsorge
Auch Beamte träumen von einem entspannten Ruhestand, der nur durch eine sinnvolle Altersvorsorge erreicht werden kann.

Für Beamte gestaltet sich die Altersvorsorge anders als für Angestellte. Die Beamtenversorgung ist als autonomes Versorgungssystem im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Beamte und Beamtinnen müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung für ihre Altersvorsorge zahlen. Sie erhalten eine Pension, die eine bessere Planbarkeit des Ruhestands gewährleistet.

Wer auch im Ruhestand einen guten Lebensstandard genießen möchte, sollte an eine private Altersvorsorge denken, um eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Weiterhin gilt es, für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit vorzusorgen und die Hinterbliebenen für den Todesfall finanziell abzusichern.

Wie gestaltet sich die Altersvorsorge für Beamte und wie hoch fällt sie aus?

Die Altersvorsorge für Beamte unterscheidet sich von der beitragsgestützten Rentenversicherung und ist im BeamtVG geregelt. Beamte müssen keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Das BeamtVG regelt, welche Leistungen Versorgungsempfänger

  • des Bundes
  • der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
  • aller Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

erhalten. Das 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz ermöglicht eine Basisrente als steuerlich geförderte Altersvorsorge. Ab diesem Zeitpunkt können Beamte ihr unversteuertes Einkommen in die Altersvorsorge investieren und eine mögliche Versorgungslücke im Alter mit einer privaten Rentenversicherung schließen. Wie die Altersvorsorge für Beamte aussieht, hängt von der beruflichen Ausrichtung ab. Auch Berufssoldaten und Berufssoldatinnen gelten als Beamte und Beamtinnen und erhalten eine Altersvorsorge, die als Beamtenpension bezeichnet wird.

Da Beamte nicht zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet sind, erhalten sie im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern für ihre Altersvorsorge eine Pension aus der Staatskasse. Der Staat hat die Fürsorgepflicht für seine Bediensteten. Das gilt nicht nur während des Beamtenverhältnisses, sondern auch dann, wenn das Beamtenverhältnis beendet wurde.

Wie hoch die Altersvorsorge ausfällt, richtet sich nach den Dienstjahren und der Besoldungsgruppe. Entscheidend ist die zuletzt erzielte Besoldungsstufe. Der Pensionsanspruch wird aus der Besoldungsgruppe und den geleisteten Dienstjahren ermittelt und mit dem Faktor 1,79375 multipliziert. Der höchstmögliche Wert wird nach 40 geleisteten Dienstjahren in Vollzeit erreicht und beträgt 71,75 Prozent der zuletzt erzielten Dienstbezüge. Um eine Pension zu erhalten, muss das Beamtenverhältnis mindestens fünf Jahre lang bestanden haben. Die Bezüge können durch verschiedene Umstände um mehrere Prozentpunkte geringer ausfallen.

Besteuerung der Beamtenrente
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird die Beamtenpension voll besteuert. Allerdings können Beamte einen Steuerfreibetrag ausschöpfen. Steuern müssen Beamte im Ruhestand auch auf ihre Bezüge aus der privaten Rentenversicherung zahlen.

Die Kranken- und Pflegeversicherung gilt auch für Beamte. Überschreiten Beamte mit ihren Bezügen die Beitragsbemessungsgrenze, können sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung wählen.

Sollten Beamte auch privat vorsorgen oder reicht die Beamtenrente?

Eine private Altersvorsorge ist in jedem Fall sinnvoll. Die Beamtenrente reicht nur für diejenigen aus, die auf eine lange Dienstzeit im Beamtenstatus zurückblicken können. Pensionsmindernd wirken sich

  • langes Studium
  • späte Verbeamtung
  • Teilzeit
  • vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

aus. Da das Ruhegeld in diesen Fällen für einen angemessenen Lebensstandard nicht ausreicht und auch eine eventuelle Altersrente vor dem Eintritt in den Beamtenstatus oft nur gering ausfällt, sollten Beamte frühzeitig an eine private Altersvorsorge denken.

Die Lücke zwischen den letzten Bezügen kurz vor der Rente und den monatlichen Rentenzahlungen kann ungefähr 35 Prozent ausmachen.
Liegt das monatliche Einkommen während des Dienstverhältnisses beispielsweise bei 4.500 Euro, macht die Differenz immerhin 1.575 Euro im Monat aus. Als Faustregel gilt, dass Beamte ungefähr 80 Prozent ihres letzten Einkommens benötigen, um auch im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard zu genießen.

Anders als Angestellte können Beamte nicht mit einer Betriebsrente für das Alter vorsorgen. Beamte sollten nicht nur für das Pensionsalter vorsorgen. Sie sollten auch daran denken, ihre Hinterbliebenen für den Todesfall finanziell abzusichern und für eine eventuelle Dienstunfähigkeit vorzusorgen. Das gilt insbesondere für Berufssoldaten.

Berufssoldaten aufgepasst
Scheidet ein Berufssoldat aus der Bundeswehr aus, bevor er das Pensionsalter erreicht, verliert er seinen Beamtenstatus. Auch der Pensionsanspruch erlischt. Der Berufssoldat hat dann jedoch Anspruch auf die gesetzliche Altersrente. Eine private Altersvorsorge ist zu empfehlen, da das Rentenniveau sinkt und diejenigen, die ihre Laufbahn als Berufssoldat erst beginnen, nicht wissen, wie das Rentenniveau künftig ausfällt.

Gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Beamtenberufen?

Bei den verschiedenen Beamtenberufen bestehen Unterschiede bei der Altersvorsorge. Das BeamtVG regelt die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes. Bund und Länder müssen sich um eine eigenständige Regelung kümmern. Für Berufssoldaten und deren Dienstzeitversorgung gilt das „Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (SVG)“.

Unterschiede ergeben sich zwischen diesen Beamtengruppen erst im Alter. Berufssoldaten erhalten als Versorgungsempfänger niedrigere Bezüge im Alter als Pensionäre, für die das Beamtenversorgungsrecht gilt. Unabhängig von der Besoldung beträgt die Mindestversorgung 65 Prozent der maßgeblichen Besoldungsgruppe A4. Die amtsabhängige Mindestversorgung liegt bei 33,33 Prozent der maßgeblichen Bezüge aus der ruhegehaltfähigen Besoldungsgruppe.

Welche sinnvollen Optionen haben Beamte für eine private Altersvorsorge?

Beamte haben vielfältige Möglichkeiten, um privat für das Alter vorzusorgen. Beamte können keine betriebliche Altersvorsorge nutzen, doch können sie mit einer Lebensversicherung für das Alter vorsorgen und ihre Hinterbliebenen im Todesfall absichern.

Möglichkeiten für die Lebensversicherung für Beamte

Beamte kümmert sich um Altersvorsorge
Bei Beamten funktioniert die Altersvorsorge anders, als bei normalen Angestellten.

Wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, sind die Beiträge vergleichsweise niedrig, doch erfolgt eine Auszahlung nur im Todesfall des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen. Die Risikolebensversicherung kann auch zur Absicherung eines Kredits genutzt werden. Am Ende der Laufzeit erfolgt keine Auszahlung. Eine Risikolebensversicherung kann jedoch in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden.

Bei einer Kapitallebensversicherung oder kapitalbildenden Lebensversicherung kann der Versicherte am Ende der Laufzeit die Auszahlung in einer Summe oder die monatliche Rentenzahlung wählen. Eine Kapitallebensversicherung kann mit einem Beamtendarlehen gekoppelt werden. Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung werden zur Tilgung der Raten genutzt. Am Ende der Laufzeit des Darlehens bekommt der Beamte den übrigen Betrag der Kapitallebensversicherung ausgezahlt.

Eine Sonderform der Kapitallebensversicherung ist die private Rentenversicherung, die speziell für den Ruhestand abgeschlossen werden kann. Eine klassische Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung lohnen sich aufgrund des geringen Garantiezinses kaum noch. Eine deutlich höhere Auszahlung ist bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich und damit eine sinnvolle Alternative als Altersvorsorge. Wie die verschiedenen Lebensversicherungen Tests und Risikolebensversicherung Tests ausfallen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Rürup Rente oder Riester Rente für Beamte, sinnvoll?

Als Alternative zu einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung können sich Beamte für Riester oder Rürup entscheiden. Riester ist für Beamte mit einem geringeren Einkommen geeignet, während Rürup aufgrund der Steuervorteile für Beamte mit einem hohen Einkommen empfohlen wird. In der Ansparphase können die Beiträge für Riester und Rürup steuerlich geltend gemacht werden. In der Auszahlphase sind die Rentenzahlungen aus Riester und Rürup steuerpflichtig.

Staatliche Zulagen nutzen mit Riester

Beamte, die von der Versicherungspflicht freigestellt sind, können mit Riester Rente staatliche Zulagen als Förderung genießen. Beamte müssen Riester als private Altersabsicherung abschließen, da sie keine betriebliche Altersvorsorge erhalten können. In der Ansparphase ergeben sich Steuervorteile. Die staatliche Förderung beträgt 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird pro Kind, das nach 2008 geboren ist, jährlich eine Förderung von 300 Euro gewährt. Beamte, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben möchten, können die Riester-Rente in Form von Wohnriester wählen.

Steuervorteile ausschöpfen mit Rürup

Rürup Rente (Basisrente) ist als Altersvorsorge für Selbstständige gedacht, kann jedoch auch von Beamten gewählt werden, um in der Ansparphase Steuervorteile zu genießen und in der Auszahlphase die Rentenansprüche aufzubessern. Eine staatliche Förderung wird im Gegensatz zu Riester bei Rürup nicht gewährt. Da bei Rürup in der Ansparphase von Singles jährlich mehr als 24.000 Euro an Beiträgen steuerlich abgesetzt werden können, lohnt sich Rürup vor allem für Beamte mit einem hohen Einkommen. Diejenigen, die erst kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand in Rürup investieren, können eine Sofortrente erhalten.


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