Lebensversicherung beleihen: Was Sie darüber wissen müssen

Wieso überhaupt eine Lebensversicherung beleihen? Viele Menschen kennen das Problem: Am Ende des Geldes ist wieder einmal zu viel Monat übrig. Oder, noch schlimmer, für eine absolut notwendige, größere Investitionen fehlt einfach das Geld in der Haushaltskasse. Wir wollen Sie hier über die Beleihung selbst, über Konsequenzen und mögliche Alternativen informieren, damit Sie in jedem Fall die richtige Entscheidung treffen.

Beleihung der Lebensversicherung als Alternative zur Kreditaufnahme?

Lebensversicherung beleihen?
Ob Sie besser Ihre Lebensversicherung beleihen oder einen Kredit beantragen, hängt von verschiedenen Kriterien ab.

Am nächstliegendsten wird vielen Menschen der Gedanke erscheinen, einfach einen Kredit bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut aufzunehmen. Doch die Vergabe von Krediten ist heute längst nicht mehr so einfach wie früher. Es wird wesentlich genauer auf die Bonität des Antragstellers geschaut. Und natürlich zahlt man Zinsen auf einen Kredit.

Doch nicht nur das: Sie haben zusätzlich bei der Aufnahme eines Kredites das Problem, dass dieser in der Regel in die persönliche Schufa-Akte eingetragen wird. Heute ist es nicht unüblich, dass Personen, die bereits einen Kredit laufen haben, in ihrer Bonität herabgestuft werden. Dies kann natürlich auch Folgen für den Alltag und folgende Verträge haben.

Für viele Menschen ist die Aufnahme eines Kredites bei der Bank also nur der letzte Ausweg und es werden bessere und günstigere Alternativen gesucht. Wer sich in einer solchen Situation befindet und eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, der wird vielleicht nach einigem Nachdenken darauf kommen, dass man diese Lebensversicherung verkaufen könnte. Im Grunde genommen stimmt das, jedoch muss man sich dabei darüber im Klaren sein, dass ein solcher Verkauf wirklich endgültig ist. Das bedeutet, die Lebensversicherung und damit vielleicht auch eine angestrebte Altersvorsorge, sind dahin.

Es gibt jedoch noch eine andere Alternative. Anstatt die Lebensversicherung direkt zu verkaufen, bietet sich die Möglichkeit an, diese zu beleihen. Sie erhalten also quasi einen Kredit auf Ihre Lebensversicherung, mit dem Sie sich die lang gehegten Wünsche erfüllen oder bestehenden Verpflichtungen nachkommen können.

Viele Menschen wissen gar nichts von dieser Möglichkeit, kurzfristig Kapital unter günstigen Bedingungen zu beschaffen. Daher ist der Aufklärungsbedarf hierbei groß. Hier in Beispiel für einen guten Anbieter, bei dem man seine Lebensversicherung beleihen kann: Cash.life

Policendarlehen, also die Beleihung der Lebensversicherung, noch unbekannt

Wie bereits angedeutet, handelt es sich beim Beleihen einer Lebensversicherung im Grunde genommen um einen normalen Kredit, der durch das Kapital aus der Lebensversicherung abgesichert ist. Man spricht dabei folgerichtig auch von einem Policendarlehen. Dieses wird mittlerweile von vielen verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Banken und anderen Finanzdienstleistern in Deutschland und dem Ausland angeboten. Es bietet die bequeme Möglichkeit, sofort Kapital zu günstigen Bedingungen zu erhalten, dabei aber trotzdem seine Lebensversicherung weiterhin halten zu können. So kann sie beispielsweise später als private Altersvorsorge eingesetzt werden.

Trotz all dieser Vorteile steckt das Policendarlehen in Deutschland immer noch in den Kinderschuhen. Viele Menschen fürchten sich vor hohen Zinssätzen und ungünstigen Konditionen für die Rückzahlung des gewährten Darlehens. Dass dem nicht so ist, werden Sie in den folgenden Artikeln auf unserer Webseite nachlesen können. Für Verbraucher ist das Policendarlehen eine der günstigsten Möglichkeiten, kurzfristigen Kapitalbedarf zu decken und dabei dennoch flexibel zu bleiben. Mit den nötigen Informationen diesbezüglich sind Sie in der Lage, die Beleihung Ihrer Lebensversicherung professionell abzuwickeln, und können so schnell über das Kapital verfügen.

Lebensversicherung beleihen im Detail

Das Policendarlehen wird auf die Police der Lebensversicherung gewährt, beziehungsweise durch diese abgesichert. Beliehen werden kann dabei jede kapitalbildende Lebensversicherung. Allerdings sollten bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Mehr dazu an späterer Stelle.

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist im Bedarfsfall heute nicht mehr als einzige und beste Methode anzusehen. Sie können Ihre Lebensversicherung in der Regel nur unter hohen Verlusten verkaufen, auch wenn manch ein Anbieter Ihnen etwas anderes weismachen will und beispielsweise das Doppelte des normalen Rückkaufswertes bietet. Das Beleihen der Lebensversicherung war in der Vergangenheit stets eine schwierige Angelegenheit. Bis vor wenigen Jahren hatte der Kunde kaum eine Wahl, damals war es fast nie möglich, seine Lebensversicherung bei einem anderen Anbieter zu beleihen, als der, bei dem sie abgeschlossen wurde.

Heute sieht die Sache etwas anders aus. Viele verschiedene Anbieter offerieren ihre Dienste am Markt, der Kunde kann also frei wählen, wo er seine Lebensversicherung beleihen möchte. Daraus entsteht der Vorteil, dass man die verschiedenen Anbieter untereinander vergleichen kann und sich so das günstigste und auf die eigene Bedingungen am besten passendste Angebot auswählen kann. Im Übrigen bieten sich nicht nur Versicherungsgesellschaften Policendarlehen an, sondern auch zahlreiche andere Dienstleister. Inzwischen haben die Kreditinstitute dieses lukrative Geschäft für sich entdeckt und bieten ebenso die Möglichkeit, eine kapitalbildende Lebensversicherung zu beleihen.

Wie viel Geld kann ich mit Lebensversicherung leihen?

Nun stellt sich zunächst die Frage, wie hoch der Kredit maximal sein kann, der durch ein Policendarlehen zustande kommt. Grundsätzlich verhält es sich so, dass eine Lebensversicherung immer nur bis zur Summe des aktuellen Rückkaufswertes beliehen werden kann. Einige Anbieter verlangt jedoch mehrere Sicherheit und beleihen die Police deutlich geringer, als deren Rückkaufswert ausfällt.

Sie wissen nicht, wie hoch der Rückkaufswert für Ihre Lebensversicherung ist? Dann sollten Sie zunächst im Versicherungsvertrag nachschauen, oftmals sind hier die Rückkaufswerte bereits als Endbetrag festgelegt. Falls nicht, können Sie die im Vertrag verankerten Bedingungen in einen speziellen Rechner im Internet eingeben, um so schnell und einfach den Rückkaufswert für Ihre Lebensversicherung zu ermitteln.

Auch bei den Rückzahlungskonditionen für ein Policendarlehen hat sich in den letzten Jahren viel getan. Für den Verbraucher besteht nicht nur die Möglichkeit, dieses in den üblichen Kreditraten mit monatlicher Tilgung zurückzuzahlen. Er kann beispielsweise den Kreditbetrag im Rahmen einer Sondertilgung in einem Betrag zurückzahlen und somit Zinsen sparen. Weiterhin besteht bei vielen Anbietern die Möglichkeit, den Darlehensbetrag zunächst überhaupt nicht zurückzuzahlen und diesen bei Ablauf der Lebensversicherung mit der Auszahlungsleistung zu verrechnen. Allerdings muss man sich in diesem Fall darüber im Klaren sein, dass durch die lange Wartezeit für den Anbieter die Zinssätze wesentlich höher als bei der monatlichen Rückzahlung oder der Rückzahlung in einem Einmalbetrag liegen.

Um eine Lebensversicherung beleihen zu können, muss der Interessent einige Bedingungen erfüllen. Insbesondere die Höhe der Ablaufleistung spielt dabei eine große Rolle. Bei sehr niedrigen Leistungen lohnt es sich für den Anbieter nicht, diese verwaltungsaufwändige Darlehensform abzuschließen.

Fazit: Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung besitzt und dringend Geld benötigt, ist mit einem Policendarlehen grundsätzlich sehr gut beraten. Die Zinsen liegen niedriger als bei einem normalen Kredit, die Rückzahlungskonditionen sind dagegen bei den meisten Anbietern wesentlich flexibler gestaltet. Sollte die Lebensversicherung allerdings schon heute als Altersvorsorge verplant sein, muss man sich darüber bewusst sein, das er mit der Beleihung der Lebensversicherung – sofern diese nicht vor Ablauf komplett zurückgezahlt wird – seine persönliche Altersversorgung deutlich schwächt.

Vorteile der Beleihung gegenüber dem Verkauf einer Lebensversicherung

Noch bis vor wenigen Jahren blieb einem Versicherten mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei akutem Finanzbedarf nur der Verkauf dieser. Und obwohl die Werbeversprechen der Aufkäufer von Lebensversicherung vollmundig klingen (teilweise wird der doppelte Rückkaufswert geboten), macht der Kunde dabei meist keinen Gewinn. Es fallen hohe Nebenkosten und Gebühren an, so dass sich das Ganze als sehr teures Unterfangen entpuppen kann.

Eine sehr gute Alternative dazu bietet ein Policendarlehen. Es handelt sich dabei um eine Vorauszahlung der Versicherungsleistung, die der Kunde entweder in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten zurückzahlen kann. Weiterhin ist es möglich, das Darlehen später mit der Ablaufleistung der Versicherung zu verrechnen.

Gegenüber dem Verkauf der Lebensversicherung bietet ein solches Policendarlehen vielfältige Vorteile: Wer beispielsweise seine Lebensversicherung zum Zweck der eigenen Altersvorsorge abgeschlossen hat, kann sich auch mit einer beliehenen Police in der Regel beruhigt zurücklehnen. Der Versicherungsschutz und damit die eigene Altersvorsorge bleiben bei einem Policendarlehen in voller Höhe erhalten. Doch das ist nicht der einzige Vorteil, der sich durch die Beleihung einer kapitalbildenden Lebensversicherung erreichen lässt.

Vergleicht man die Zinssätze für einen normalen Ratenkredit mit denen eines Policendarlehens, so fällt auf, dass Letzteres in der Regel deutlich günstiger für den Kreditnehmer ausfällt. Während die Zinssätze für Ratenkredite oftmals deutlich über zehn Prozent liegen, beginnt der effektive Jahreszins für ein Policendarlehen bei vielen Gesellschaften bereits bei unter fünf Prozent. Darüber hinaus kann in den meisten Fällen eine Zinsbindung festgelegt werden, die bis zu zehn Jahre beträgt. Während sich die Zinsen bei einem normalen Kredit also während der Laufzeit durchaus eklatant erhöhen können, bleiben sie bei einem Policendarlehen über einen fest definierten Zeitraum stets gleich.

Der Kreditrahmen beträgt bei fast allen Anbietern bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes der Versicherung. Somit lassen sich auch größere Wünsche erfüllen oder teure Verpflichtungen bedienen. Wer Probleme mit seiner persönlichen Bonität hat, kann trotzdem ein Policendarlehen in Anspruch nehmen. In der Regel wird hierbei keine Bonitätsprüfung durchgeführt, beziehungsweise keine Auskunft bei der Schufa eingeholt. Der Grund: Das Policendarlehen ist komplett durch die dahinter stehende Lebensversicherung abgedeckt, für den Kreditgeber entsteht also kein Risiko. Daher kann auf eine Bonitätsprüfung verzichtet werden.

Auch bei den Rückzahlungsmodalitäten bietet ein Policendarlehen vielfältige Vorteile gegenüber einem normalen Ratenkredit. Während dieser oft nur in Verbindung mit erhöhten Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden kann (es fällt eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung an), stehen dem Verbraucher bei einem Policendarlehen wesentlich flexiblere Möglichkeiten offen. Denkbar ist sowohl eine Einmalzahlung (ohne eklatante Mehrkosten bzw. eine Vorfälligkeitsentschädigung) als auch die reguläre Rückzahlung in einzelnen Monatsraten. Darüber hinaus kann der Verbraucher bei vielen Anbietern seine Rückzahlung auch erst bei Fälligkeit der Versicherung mit der Ablaufleistung verrechnen lassen.

Die Vorteile bei einem Policendarlehen überwiegen also deutlich gegenüber denen eines normalen Ratenkredites. Trotzdem nehmen immer noch relativ wenige Verbraucher diese Möglichkeit wahr. Höchstwahrscheinlich ist dafür die fehlende Aufklärungsarbeit seitens der Anbieter verantwortlich. Das dürfte sich jedoch in naher Zukunft ändern, da der Bedarf an alternativen Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Krisen exorbitant wächst.

Voraussetzungen zum Beleihen einer Lebensversicherung

Um eine Lebensversicherung beleihen zu können, muss die entsprechende Police – je nach Anbieter – verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen können sich also von Anbieter zu Anbieter teilweise deutlich voneinander unterscheiden, so dass im Rahmen dieses Ratgebers lediglich einige grobe Anhaltspunkte gegeben werden können. Daher wollen wir uns nachfolgend auf die Faktoren beschränken, welche heute von nahezu jedem Anbieter im Zuge der Beleihung einer Lebensversicherung vorausgesetzt werden.

Frau überlegt, ob sie ihre Lebensversicherung beleiht
Überdenken Sie Ihre Entscheidung zur Beleihung Ihrer Lebensversicherung gut.

Zunächst einmal ist nicht jede Lebensversicherung beleihbar. Es muss sich dabei zwingend um eine kapitalbildende Versicherung handeln. Für Besitzer von Risikolebensversicherungen besteht demnach nicht die Chance, diese zu beleihen. Weiterhin setzen einige Anbieter voraus, dass die kapitalbildende Lebensversicherung bei einem deutschen Anbieter abgeschlossen worden sein muss. Zwar gibt es mittlerweile auch unzählige ausländische Anbieter für solche Lebensversicherungen, deren Beleihung ist jedoch in Deutschland immer noch relativ schwierig. Mittlerweile ist es teilweise möglich, englische Lebensversicherungen zu beleihen. Vorausgesetzt wird dabei aber, dass diese nach dem deutschen Vertragsrecht abgeschlossen wurden. Viele Anbieter achten auch darauf, dass die Lebensversicherung – unabhängig vom Anbieter – bei einem Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abgeschlossen wurde.

Der Rückkaufswert der Lebensversicherung spielt im Rahmen der Beleihung meist die größte und ausschlaggebendste Rolle. Welcher Mindestwert hierbei angesetzt wird, ist jedoch von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Einige bieten bereits die Beleihung von Versicherungen mit einem Wert von unter 1.000 Euro an, während bei anderen Anbietern ein Rückkaufswert von 5.000 Euro oder gar 10.000 Euro angesetzt wird.

Weiterhin begrenzen viele Anbieter bei der Beleihung einer Lebensversicherung den auszahlbaren Darlehensbetrag. Auch hier sind die Grenzen flexibel gestaltet, einige Anbieter zahlen beispielsweise lediglich maximal 10.000 Euro aus, bei anderen Anbietern kann der Versicherte bis zu 50.000 Euro als Policendarlehen erhalten.

Restlaufzeit wichtiger Faktor bei Beleihung der Lebensversicherung

Kommen wir nun zur Restlaufzeit der Lebensversicherung. Auch diesbezüglich legen die Anbieter oftmals eine gewisse Grenze fest. Häufig liegt diese Grenze bei einer Restlaufzeit von zehn Jahren, einige Anbieter zahlen ein Policendarlehen jedoch auch bei einer Lebensversicherung aus, deren Restlaufzeit noch 15 Jahre und mehr beträgt. Der Grund für diese Einschränkung liegt auf der Hand: je langfristiger die Restlaufzeit der Lebensversicherung ausfällt, desto länger muss der Kapitalgeber auf die Rückzahlung seines Darlehens warten.

Fondsgebundene Lebensversicherungen können übrigens auch mit einem Policendarlehen gekoppelt werden. Allerdings sind die Voraussetzungen hier etwas anders gelagert. Meist liegt der Mindestrückkaufswert bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung um einiges höher. Zudem spielt hier nicht die Ablaufleistung die ausschlaggebende Rolle und bestimmt über die Höhe des erzielbaren Darlehens, sondern vorrangig der Wert der Police zum Zeitpunkt der Beleihung. Schließlich kann die Ablaufleistung bei der fondsgebundenen Lebensversicherung niemals genau vorausgesagt werden. Für den Kapitalgeber ergibt sich daraus ein deutlich erhöhtes Risiko.

Die Voraussetzungen für eine Beleihung der eigenen Lebensversicherung sind damit geklärt. Wichtig zu wissen ist jedoch auch, wann eine Lebensversicherung grundsätzlich nicht beleihbar ist.

Ein großes Problem hinsichtlich der Beleihung einer Lebensversicherung gibt es, wenn es sich dabei um eine Direktversicherung handelt, die grundsätzlich dem Betriebsrentengesetz unterliegt. Diese Produkte zu betrieblichen Altersvorsorge dürfen laut Gesetz in Deutschland nicht abgetreten werden. Auch in Fällen, in denen eine Lebensversicherung bereits verpfändet oder anderweitig abgetreten wurde, scheidet eine erneute Beleihung meistens aus. Eine Lebensversicherung kann also in der Regel nicht mehrfach beliehen werden.

Über diese grundsätzlichen Ausschlusskriterien hinaus schränken und viele Anbieter ihre Offerten auch individuell ein, sie akzeptieren beispielsweise nur Versicherte bis zu einer gewissen Altersgrenze.

Wie funktioniert das Policendarlehen?

Wer seine Lebensversicherung beleihen möchte, der braucht in der Regel dringend Kapital. Aus diesem Grund sollten Sie sich bereits frühzeitig mit dem genauen Ablauf des Beleihungsprozesses auseinander setzen, um im Ernstfall keine wertvolle Zeit zu verlieren. Auch wenn die Angebote, Bedingungen und Voraussetzungen der verschiedenen Anbieter für die Beleihung einer Lebensversicherung recht unterschiedlich ausfallen können, bleibt der Ablauf des Prozesses in der Regel immer gleich. Diesen möchten wir in den nächsten Abschnitten etwas genauer erläutern.

Zu den Vorbereitungsarbeiten gehört zunächst, sich einen Überblick über alle infrage kommenden Anbieter für die Beleihung der Lebensversicherung zu verschaffen. Das Internet bietet hierzu ideale Möglichkeiten und stellt komfortable Rechner und Tools – auch auf dieser Seite zu finden – bereit. Informieren Sie sich unbedingt bei den infrage kommenden Anbietern, ob Sie alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, um Ihre Lebensversicherung beleihen zu können. Bei einigen Anbietern gibt es beispielsweise feste Altersgrenzen oder Mindest-Ablaufleistungen, an denen viele Interessenten bereits scheitern.

Wie hoch ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung?

Ist ein passender Anbieter gefunden, sollten Sie zunächst daran gehen, der Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung zu berechnen. Dazu brauchen Sie in der Regel nicht selbst tätig zu werden, sondern können bei Ihrem Versicherer eine sogenannte „aktuelle Wertmitteilung“ beantragen. Sie erhalten einige Tage später einen Beleg, in dem der aktuelle Wert der Lebensversicherung angegeben ist. Dieses Dokument ist sehr wichtig und sollte dementsprechend sorgfältig aufbewahrt werden, da die meisten Anbieter eine Kopie davon schon im Beantragungsprozess anfordern.

Wir gehen davon aus, dass Sie den maximal möglichen Beleihungsbetrag Ihrer Lebensversicherung bereits im ersten hier beschriebenen Schritt, zum Beispiel durch einen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Rechner im Internet, ermittelt haben. Wenn nicht, sollte dies unbedingt gemacht werden. Überlegen Sie sich also, welche Kreditsumme Sie benötigen und überprüfen Sie, ob sich in dieser Höhe ein Policendarlehen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen realisieren lässt. Wenn ja, können Sie gleich mit dem nächsten Schritt weiter machen.

Nun müssen Sie eine entsprechende Kreditanfrage beim Anbieter Ihrer Wahl stellen. Dies ist sowohl auf dem Schriftweg als auch bei vielen Anbietern über das Internet möglich. Überprüfen Sie zunächst, ob ein entsprechendes Online-Formular vorhanden ist. Falls ja, können Sie dieses im Anschluss ausfüllen. Halten Sie dazu sowohl den Beleg für den Rückkaufswert als auch die Police selbst bereit, um alle notwendigen Informationen und Daten in das Formular eingeben zu können.

Nach Abschicken des Formulars steht zunächst eine gewisse Wartezeit an. Meist erhalten Sie nach wenigen Tagen eine Nachricht vom Anbieter, aus der hervorgeht, ob die Kreditanfrage grundsätzlich akzeptiert wurde. Ist dies der Fall, wird der Anbieter Ihnen per Post die notwendigen Unterlagen inklusive dem Kreditantrag zusenden. Meist ist dieser schon mit den über das Internet eingegebenen Daten vorausgefüllt, so dass Sie ihn zuhause nur noch ergänzen müssen. Ist alles erledigt, können Sie den Antrag per Post wieder zum Kapitalgeber zurückschicken. Meist wird hierfür das sogenannte PostIdent-Verfahren verwendet, bei dem Sie Ihre Identität durch Vorlegen eines Personalausweises oder Reisepasses am Postschalter verifizieren müssen.

Ist der Antrag beim Kapitalgeber angekommen, steht für den Kunden wiederum eine gewisse Wartezeit an. In dieser Zeit wird der Antrag nochmals vollständig geprüft, und es wird letztendlich über das Zustandekommen eines Kredites entschieden. Da die Voraussetzungen allerdings – wie bereits beschrieben – schon viel früher abgeklärt werden, ist dies in der Regel nur noch eine Formsache. Nach Bewilligung des Kreditantrages kann schließlich der Kredit durch Überweisung oder auch Barauszahlung ausgezahlt werden.

Berechnung des Beleihungswertes

Die sicherlich wichtigste Frage, welche sich für jeden Interessenten hinsichtlich der Beleihung einer Lebensversicherung stellt, ist die nach dem maximalen Beleihungswert. Um diesen Wert zu berechnen, wenden die Anbieter unterschiedliche Verfahren an. Diese sind sich jedoch alle recht ähnlich, so dass wir uns hier auf einen allgemein gültiges Beispiel beschränken können.

Ausschlaggebend für die Berechnung des Beleihungswertes ist zunächst der aktuelle Rückkaufswert der Lebensversicherung. Diesen ermittelt die Versicherungsgesellschaft anhand der Versicherungssumme und der bereits eingezahlten Versicherungsbeiträge. Auch die Restlaufzeit der Lebensversicherung kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Für den Versicherten ist es also zunächst wichtig zu wissen, welchen Rückkaufswert er beim Verkauf der Lebensversicherung zum jetzigen Zeitpunkt erzielen könnte. Ist dieser Betrag ermittelt, kommt es darauf an, wie viel Prozent der von der Versicherung als Beleihungswert zu zahlen bereit ist. Bei einigen Gesellschaften deckt sich der Beleihungswert mit den Rückkaufswert, es ist als ein Auszahlung von 100 Prozent des Rückkaufswertes möglich. Bei anderen Anbietern werden jedoch Einschränkungen gemacht, so dass zum Beispiel nur 70 oder 80 Prozent des Rückkaufswertes als Beleihungswert herangezogen werden.

Einschränkungen werden hier oftmals bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gemacht, da das Risiko für den  Kapitalgeber hierbei erheblich höher ist, als bei einer normalen kapitalbildenden Lebensversicherung. Der Grund: Eine fondsgebundene Lebensversicherung kann in ihrem aktuellen Rückkaufswert sehr stark schwanken, da dieser direkt mit dem Wert der in der Versicherung enthaltenen Fonds zusammenhängt. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Krisen sinken die Fonds in ihrem Wert oft stark ab, so dass damit auch der Rückkaufswert der betreffenden Lebensversicherung eklatant sinkt. Aus diesem Grund zahlen Kapitalgeber bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung in der Regel maximal 70 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes in Form einer Beleihung aus.

Weiterhin hängt der Beleihungswert sehr stark mit den berechneten Zinsen und Nebenkosten für die Beleihung der Lebensversicherung zusammen. Diese Kosten müssen nämlich zunächst vom Gesamt-Beleihungswert abgezogen werden, um die tatsächlich auszahlbare Summe zu ermitteln. So kann es durchaus vorkommen, dass bei einer Versicherung mit einem Beleihungswert von 30.000 Euro aufgrund der darauf berechneten Zinsen und Nebenkosten im Endeffekt weniger als 20.000 Euro ausgezahlt werden. Hier sollte genau gerechnet und verglichen werden.

Ebenfalls ein ausschlaggebender Faktor, der bei vielen Anbietern in die Berechnung des Beleihungswertes mit einfließt, ist die Restlaufzeit der Lebensversicherung. Schließlich hängt von ihr ab, wann der Kapitalgeber seinen durch die Beleihung der Versicherung gewährten Kredit zurückerhält. Hier gilt: Je kürzer die Restlaufzeit der Versicherung ausfällt, desto höher wird in der Regel auch der Beleihungswert sein. Dagegen sinkt der Beleihungswert einer Versicherung, die eine Restlaufzeit von 10 oder 15 Jahren aufweist, meistens deutlich ab. Ein Grund dafür sind auch die hohen Zinskosten, welche durch die lange Restlaufzeit entstehen. Die ideale Basis für einen hohen Beleihungswert wäre also eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einem recht hohen Rückkaufswert, deren Restlaufzeit maximal zwei oder drei Jahre beträgt.

Steuerliche Aspekte beim Beleihen einer Lebensversicherung

Immer wieder hört man Horrorgeschichten von Menschen, die ihre Lebensversicherung beliehen haben und damit in eine wahre Steuerfalle getappt sind. Sie mussten auf das komplette ausgezahlte Policendarlehen hohe Steuerbeträge bezahlen, was diese Form der Kapitalbeschaffung letztendlich völlig unrentabel gemacht hat. Doch ist das immer noch so? Und, wenn ja, kann man etwas dagegen tun? Diesen Fragen möchten wir uns im Anschluss widmen.

Eines vorneweg: Eine pauschale Aussage, ob auf die Beleihung einer Lebensversicherung Steuern gezahlt werden müssen oder nicht, kann auch hier nicht getroffen werden. Es hängt von zu vielen unterschiedlichen Faktoren ab, außerdem von der Sichtweise des jeweiligen Finanzamts. Das Ganze ist also in Deutschland eine relativ ungerechte Sache: einige Versicherte haben Glück und müssen auf die Summe der Beleihung ihrer Lebensversicherung überhaupt keine Steuern bezahlen, andere dagegen in voller Höhe. Sämtliche Zwischenstadium zwischen den beiden Extremen sind natürlich ebenso möglich.

Im Jahr 2009 wurden in Deutschland die steuerliche Vorschriften teilweise grundlegend geändert, was auch größere Auswirkungen auf die Besteuerung von beliehenen Lebensversicherungen hatte. Vor diesem Jahr war die Sache noch relativ einfach zu handhaben. Bis dato galten Policendarlehen grundsätzlich als steuerlich neutral, kein Versicherter musste also Steuern auf das Beleihen seiner Lebensversicherung bezahlen. Mit der Änderung in den Steuergesetzen kam jedoch die große Wende. Plötzlich hängt es von mehreren Faktoren ab, ob und in welcher Höhe Steuern auf die Auszahlung einer Beleihung einer Lebensversicherung gezahlt werden müssen.

Zunächst etwas Grundsätzliches: Die Versicherungsgesellschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Policendarlehen, die mehr als 25.565 Euro betragen, dem jeweils zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Doch auch bei Summen, die darunter liegenden, ist der Versicherte natürlich dazu verpflichtet, die Einnahmen im Rahmen seiner Jahressteuererklärung seinem Finanzamt mitzuteilen. Tut er das nicht, drohen ihm empfindliche Strafen wegen Steuerhinterziehung.

Wie muss ich mein Policendarlehen versteuern?

Es ist also ratsam, etwas Licht in den Dschungel der seit 2009 gültigen Bedingungen hinsichtlich der Steuerfreiheit für beliehenen Lebensversicherungen zu bringen. Relativ einfach haben es die, deren Verträge vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Für sie besteht in aller Regel keine Pflicht zum Entrichten von Steuern. Für Verträge, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, wird es jedoch kompliziert. Hierbei entfällt die Steuerpflicht in der Regel nur dann, wenn die Konditionen für die Beleihung der Lebensversicherung denjenigen entsprechen, die einem Kreditinteressenten eingeräumt werden, wenn er seine Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit verwendet. Das bedeutet konkret: Insbesondere der Zinssatz entscheidet hier über eine eventuelle Steuerpflicht. Ist dieser Zinssatz mit dem eines gewöhnlichen Ratenkredites (für den der Interessent in diesem Fall seine Lebensversicherungspolice als Sicherheit verwenden könnte) ähnlich, so wird der Darlehensnehmer keine Steuern entrichten müssen. Liegt der Zinssatz jedoch wesentlich niedriger als bei einem normalen Kredit, ergibt sich sehr wohl eine Steuerpflicht.

Doch damit noch lange nicht genug. Die Pflicht zur Zahlung von Steuern hängt auch davon ab, wie die Rückzahlung des Policendarlehen vorgenommen wird. Wird im Vorhinein mit dem Versicherer vereinbart, dass sich die Versicherungssumme um den entsprechenden Darlehensbetrag verringert, entsteht automatisch eine Steuerpflicht. Dies betrifft dann alle Versicherungsnehmer, die das gewährte Darlehen während der Versicherungsdauer nicht zurückzahlen und lieber mit der auszuzahlenden Versicherungssumme verrechnen möchten. Eine Steuerfreiheit kann also nur dann entstehen, wenn das gewährte Darlehen für die Beleihung der Lebensversicherung während der Versicherungsdauer vom Versicherungsnehmer zurückgezahlt wird.

Dies sind übrigens nur die wichtigsten aller Bedingungen, die über eine Steuerfreiheit beim Beleihen einer Lebensversicherung entscheiden. Sie sehen also: nur Experten werden hierbei wirklich durchblicken. Aus diesem Grund raten wir jedem Interessenten, vor der Beleihung der eigenen Lebensversicherung mit seinem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater zu sprechen und sich darüber beraten zu lassen, inwieweit im persönlichen Fall Steuern zu zahlen sind. Auch die Höhe der zu entrichtenden Steuern spielt hierbei natürlich eine entscheidende Rolle.

Verleihung in Problemfällen (z. B. abgetretene und beitragsfreie Policen)

Wie Sie bereits in den Einleitungstexten lesen konnten, werden von vielen Anbietern lediglich regulär laufende, kapitalbildende Lebensversicherungen beliehen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Bei einigen Anbietern haben auch Menschen mit – im versicherungstechnischen Sinn gesehen – Problemfällen die Chance, ihre Lebensversicherung beleihen zu lassen. Oftmals herrscht hierbei allerdings großer Aufklärungsbedarf. Wir wollen etwas Licht ins Dunkel bringen.

Fallbeispiel 1: Police ist beitragsfrei gestellt

Kommen wir zunächst zum fiktiven Fall, dass eine laufende Lebensversicherung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten eine gewisse Zeit beitragsfrei gestellt wurde. Bei fast allen Versicherern ist dies möglich. Das Ganze läuft folgendermaßen ab: Der Versicherer verzichtet für eine gewisse Zeit auf die Beitragszahlungen seines Kunden, dafür verringert sich die Versicherungssumme um einen festgelegten Betrag. Nun stellt sich die Frage, ob in diesem Fall das Beleihen der betreffenden Lebensversicherung überhaupt möglich ist?

Auch hierbei kommt es natürlich auf den einzelnen Anbieter an. Die Regel ist jedoch, dass fast alle Anbieter in diesem Fall einer Beleihung zustimmen. Selbstverständlich wird dabei die durch die beitragsfreie Zeit reduzierte Versicherungssumme als Anhaltspunkt für das Bemessen des Beleihungswertes herangezogen. Der Rückkaufswert wird bei einer solchen, beitragsfrei gestellten Lebensversicherung also um einiges niedriger ausfallen, als wenn der Versicherte regelmäßig seine Beiträge gezahlt hätte.

Fallbeispiel 2: Police wird während der Beleihung beitragsfrei gestellt

Kommen wir nun zum umgekehrten Fall: der Interessent beleiht seine Lebensversicherung und möchte diese später beitragsfrei stellen. Diesen Fall sehen die Kapitalgeber meist wesentlich kritischer, als den zuerst beschriebenen. Schließlich reduziert sich durch die Freistellung die Versicherungssumme, womit sich im Endeffekt für den Kapitalgeber ein Verlust ergeben könnte. Dieser erhält nämlich bei Zuteilung der Versicherung nicht mehr die volle Versicherungssumme und kann daher eventuell nicht die gesamten Kreditkosten für die Beleihung der Lebensversicherung decken. Wenn also überhaupt eine Beitragsfreistellung nach dem Beleihen einer Lebensversicherung möglich ist, dann immer nur so lange, bis der Rückkaufswert der Versicherung die Rückzahlungssumme der Beleihung zu unterschreiten droht. Viele Anbieter möchten es jedoch darauf nicht ankommen lassen und lehnen daher die Beitragsfreistellung einer beliehenen Lebensversicherungen von vornherein ab.

Noch schwieriger wird es, wenn eine Lebensversicherung bereits beliehen wurde. In diesem Fall hat quasi schon ein anderer das Recht auf die Auszahlung der Versicherungsleistung, falls das Policendarlehen nicht während der Laufzeit vom Versicherten vollständig zurückgezahlt wird. Aus diesem Grund werden Sie kaum einen Anbieter finden, der Ihre Lebensversicherung noch einmal beleiht, wenn diese bereits beliehen ist. Ein Ausnahmefall ergibt sich dann, wenn die Versicherung nur mit einer vergleichsweise geringen Summe beliehen wurde, so dass die Versicherungsleistung bei Auszahlung  theoretisch dazu ausreicht, beide Gläubiger vollständig zu befriedigen. Dazu ein Beispiel: Beträgt die auszuzahlende Versicherungsleistung beispielsweise 100.000 Euro und die Versicherung wurde mit lediglich 20.000 Euro beliehenen, könnte es bei einigen Anbietern durchaus möglich sein, diese auch ein zweites Mal zu beleihen.

Schwierig wird es mit dem Beleihen der Lebensversicherung übrigens auch, wenn die Police beispielsweise als Sicherheit für eine Baufinanzierung abgetreten wurde. In diesem Fall kann sie nur mit Zustimmung des Gläubigers beliehen werden. Da für diesen durch die Beleihung aber ein großer Teil der Sicherheit verloren geht, ist kaum zu erwarten, dass er einer Beleihung zustimmen wird.

Sonderfall: Rentenversicherung beleihen

Eine private Rentenversicherung kann genauso wie eine Lebensversicherung beliehen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine normale, kapitalbildende Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt. Im Gegensatz zum Policendarlehen auf eine Lebensversicherung wird bei der Rentenversicherung allerdings häufig ein höherer Rückkaufswert als Bedingung vorausgesetzt.

Sieht man sich die weiteren Bedingungen für das Beleihen einer Rentenversicherung an, so wird man keine großartigen Unterschiede zu einem herkömmlichen Policendarlehen auf eine Lebensversicherung finden. Auch hierbei achten die Anbieter inzwischen stark darauf, dass die betreffende Police bei einem Unternehmen abgeschlossen wurde, das dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft angehört.

Wichtig ist bei einer Rentenversicherung lediglich, dass vertraglich ein so genanntes Kapitalwahlrecht für den Versicherten festgelegt wurde. Das bedeutet: Bei der Auszahlung der Versicherungsleistung kann dieser zwischen verschiedenen Auszahlungsformen wählen. Normalerweise ist es bei einer Rentenversicherung so, dass die Versicherungsleistung in einzelnen, monatlichen Rentenbeträgen ausgezahlt wird. Das wäre allerdings für den Anbieter  bei einer Beleihung dieser Versicherung nicht ideal. Es würde demnach viele Jahre brauchen, bis dieser sein Darlehen in voller Höhe zurückerhalten hätte. Bei einem Kapitalwahlrecht lässt jedoch festlegen, dass die Versicherungssumme auch in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden kann. Der Kapitalgeber ählt also diese Variante und erhält sein Darlehen sofort nach Zuteilung der Versicherung zurückgezahlt. Zinsen sowie Überschussbeteiligungen werden sowohl bei der Lebensversicherung als auch bei der Rentenversicherung ausgezahlt, hier gibt es also keine Unterschiede.

Unterschiede Lebensversicherung und Rentenversicherung

Zudem unterscheiden sich Lebensversicherung und Rentenversicherung durch ihre garantierten Leistungen im Falle des Todes des Versicherungsnehmers. Dabei wird bei der Lebensversicherung ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt als bei der Rentenversicherung. Der Grund: Die Rentenversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers ausschließlich die bisher eingezahlten Versicherungsbeiträge aus, während bei der Lebensversicherung im Vertrag eine garantierte Todesfallleistung festgelegt ist, die unabhängig von den bereits eingezahlten Beiträgen geleistet wird. Dies hat allerdings in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe des Beleihungswertes. Sie finden bei uns auch Informationen zum Lebensversicherung Test.

Das Beleihen einer Rentenversicherung ist also normalerweise kein Problem. Es gibt jedoch einen Ausnahmefall. Gilt die abgeschlossene Rentenversicherung als betriebliche Vorsorgemaßnahme, so kann sie grundsätzlich nicht beliehen werden. Eine Beleihung ist also nur für private Rentenversicherungen möglich, bei Betriebsrenten hat der Versicherte keine Chance.

Rückzahlung des Policendarlehens / Möglichkeiten zur Sondertilgung

Rolle der Bonität bei Beleihung der Lebensversicherung
Die Bonität spielt bei der Aufnahme eines Kredites eine immer größere Rolle. Auch deshalb kann die Beleihung der Lebensversicherung eine Option sein.

Bei der Beleihung einer Lebensversicherung stehen für die meisten Interessenten die Rückzahlungsmodalitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Vordergrund. Schließlich befinden sich viele Menschen in einer finanziellen Notlage, wenn sie ihre Lebensversicherung beleihen. Über die Rückzahlung machen sich daher die wenigsten Kunden im Vorfeld schon Gedanken. Trotzdem sollte man natürlich wissen, was nach der Auszahlung des Beleihungswertes hinsichtlich der Rückzahlung auf einen zukommt. Hier die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.

Das Schöne an einem Policendarlehen ist, dass der Kapitalnehmer hierbei in der Regel eine wesentlich größere Flexibilität hinsichtlich der Rückzahlung genießt, wie bei einem herkömmlichen Ratenkredit. Meist muss er sich noch nicht einmal am Anfang beziehungsweise bei Abschluss des Vertrages auf eine bestimmte Variante festlegen, sondern kann im Verlauf der Versicherungsphase individuell entscheiden, wie er die Rückzahlung vornehmen möchte.

Die größte Ähnlichkeit zu einem herkömmlichen Ratenkredit ergibt sich, wenn der Versicherte das gewährte Policendarlehen während der Laufzeit der Versicherung vollständig wieder an den Kapitalgeber zurückzahlt. In diesem Fall wird sich die Versicherungsleistung nicht verringern, der Versicherte erhält also bei Zuteilung der Versicherung die komplette, ursprünglich im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Rückzahlung kann in diesem Fall entweder in monatlichen Ratenbeträgen oder auch als Einmalbetrag erfolgen. Auch größere Teilbeträge in nahezu beliebigen Abständen sind durchaus möglich.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Policendarlehen

Im Gegensatz zu einem normalen Ratenkredit besteht jedoch bei der Rückzahlung eines Policendarlehens der Vorteil, dass hierbei in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Zahlung in einer Summe erhoben wird. Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung wird oftmals bei Ratenkrediten fällig, da dem Kreditgeber bei einer vorzeitigen Rückzahlung der Kreditsumme in einem Betrag Zinseinnahmen entgehen. Grundsätzlich ist das auch bei der Rückzahlung eines Policendarlehen der Fall, allerdings verzichten fast alle Anbieter hierbei auf eine solche Vorfälligkeitsentschädigung.

Sie sind also völlig flexibel, was die Rückzahlung Ihres Policendarlehens während der Versicherungslaufzeit angeht. Sie können beispielsweise mit monatlichen Raten anfangen und dann – wenn Sie z. B. eine Abfindung oder Erbschaft erhalten – den Restbetrag einmalig zahlen. Damit sparen Sie gegenüber einem herkömmlichen Ratenkredit mitunter viel Geld.

Darlehen bei Auszahlung tilgen

Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, die bei einem herkömmlichen Ratenkredit erst gar nicht angeboten wird. Diese besteht darin, den Kreditbetrag des Policendarlehens während der Laufzeit der Versicherung überhaupt nicht zurückzuzahlen, sondern ihn bei Auszahlung der Versicherungsleistung mit dieser zu verrechnen. Die Versicherungsleistung verringert sich also dabei um den Betrag, der als Policendarlehen aufgenommen wurde. In der Regel fallen hierbei jedoch höhere Zinsen für den Kapitalnehmer an, da der Kapitalgeber bei dieser Variante länger auf die Rückzahlung seines Darlehens warten muss. Für Menschen, die keine Möglichkeit haben, den aufgenommenen Kreditbetrag während der Laufzeit der Versicherung in Raten oder als Einmalbetrag abzuzahlen, bietet sich damit jedoch trotzdem eine hervorragende Chance zur Kapitalbeschaffung.

Fazit: Wer die Möglichkeit hat, ein Policendarlehen auf seine Lebensversicherung zu erhalten, sollte diese auf jeden Fall einem herkömmlichen Ratenkredit vorziehen, die Kostenersparnis kann unter Umständen gewaltig sein. Von den wesentlich flexibleren Möglichkeiten zur Rückzahlung des Darlehens ganz zu schweigen.

Wie geht es nach der Beleihung der Lebensversicherung weiter?

Für Menschen, die ihre Lebensversicherung beleihen möchten, stehen zunächst die finanziellen Aspekte meist deutlich im Vordergrund. Ohne eine entsprechende finanzielle Notwendigkeit würde schließlich kaum jemand seine unter Umständen über Jahre aufgebaute Lebensversicherung beleihen. Trotzdem sollte man sich einige Gedanken darüber machen, welche Konsequenzen eine Beleihung nach sich zieht.

Schauen wir uns diesbezüglich einen fiktiven Fall an: Die Lebensversicherung wurde vornehmlich als Altersvorsorge abgeschlossen. Bei vielen Versicherern ist es heute möglich, sich die Ablaufleistung der Lebensversicherung in Form von mehreren Teilbeträgen – also auch als monatliche Rente – auszahlen zu lassen. Wird die Versicherung nun beliehen, verringern sich diese regelmäßigen Zahlungen im Alter natürlich entsprechend. Daher sollte man schon im Vorfeld genau durchrechnen, welche monatlichen Einkünfte man im Alter unbedingt benötigt, um finanziell überleben zu können. Die Versicherung sollte maximal so hoch beliehen werden, dass der entsprechende Betrag für den Altersruhestand auf jeden Fall überbleibt.

Weiterhin bieten die meisten Versicherer an, dass der Kunde sich erst während der Laufzeit der Versicherung entscheiden kann, ob er den Policenkredit zurückzahlt, oder ob dieser mit der Ablaufleistung verrechnet werden soll. Im erstgenannten Fall stellt sich außerdem die Frage, ob die Rückzahlung in Teilbeträgen oder in einem Einmalbetrag erfolgen soll. Auch darüber sollte man sich bereits vor Abschluss des Vertrages Gedanken machen.

Natürlich ist man nicht davor gefeit, trotz der Inanspruchnahme eines Policendarlehen später in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Daher stellen sich viele Interessenten die Frage, wie es sich mit einer bereits beliehenen Lebensversicherung verhält, wenn der Kunde die Raten für diese nicht mehr aufbringen kann. Grundsätzlich ist es möglich, auch eine beliehene Versicherung für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei zu stellen. Allerdings muss hierfür der Gläubiger explizit zustimmen. Dies wird er nur dann tun, wenn dadurch die Versicherungsleistung in einer Höhe, die den von ihm vergebenen Kredit vollständig tilgt, nicht gefährdet ist.

Nur einmaliges Beleihen der Lebensversicherung möglich

Sollte nach der Beleihung der Versicherung erneuter Kapitalbedarf entstehen, kann es allerdings größere Probleme geben. Eine einmal beliehene Lebensversicherung kann in der Regel nicht ein zweites Mal beliehen werden. Machen Sie sich also frühzeitig Gedanken darüber, woher bei einem zukünftigen Kapitalbedarf dieses kommen könnte. Im Umkehrschluss bedeutet das: Beleihen Sie Ihre Lebensversicherung nicht leichtfertig, diese Möglichkeit sollte immer nur als letzter Notgroschen für schwierige Zeiten vorbehalten sein. Weiterhin stellt sich die Frage, ob eine bereits beliehenen Lebensversicherung vorzeitig gekündigt werden kann? Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings in den meisten Fällen nur dann, wenn die Höhe der Versicherungsleistung dazu ausreicht, den Kapitalbedarf des Gläubigers in voller Höhe zu decken. Bei einer bereits beliehenen Lebensversicherung muss dieser sein Einverständnis dazu geben, die Versicherung vorzeitig zu kündigen.

Für den Kunden empfiehlt sich, bereits bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Policendarlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert wird. Normalerweise ist dies bei den Versicherern nicht gang und gäbe, einige Gesellschaften haben jedoch trotzdem versteckte Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen, die eine solche Entschädigung vorsehen. Doch Vorsicht: hierdurch könnte dem Versicherten viel Kapital verloren gehen. Die Rückzahlung der Versicherungsleistung sollte also immer frei nach den Wünschen des Kapitalnehmers in einem oder mehreren Beträgen möglich sein.


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