Rentenbesteuerung

rentner diskutieren über rentenbesteuerung
Rentenbesteuerung ist ein Thema, dem irgendwann jeder Rentner begegnet.

Die Rentenbesteuerung ist ein sehr undurchsichtiges Thema, welches wir gerne für Sie aufbereitet haben um Klarheit zu schaffen. Sie finden hier Antworten zum Thema Besteuerung von Rentenbezügen, aber auch Antworten auf Fragen zum Thema Besteuerung von Beiträgen zur Altersvorsorge.

Viele Menschen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, aber auch viele, die bereits eine Altersrente beziehen, sind sich nicht sicher, wie es mit der Rentenbesteuerung von Altersbezügen aussieht. In jedem Fall können Rentner einen Grundfreibetrag ausschöpfen. Zusätzlich können sich verschiedene Ausgaben steuermindernd auswirken. Nur diejenigen Rentner, deren Alterseinkünfte einen bestimmten Betrag überschreiten, sind steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben. Lohnsteuerhilfevereine beraten zur Rentenbesteuerung und helfen bei der Erstellung der Steuererklärung. Die Kosten dafür sind von der Steuer abziehbar.

Welche Renten müssen in Deutschland besteuert werden?

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber 2005 die Rentenbesteuerung gesetzlicher Renten neu geregelt. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Steuerpflichtig sind auch Witwen- oder Witwerrente, private Erwerbsminderungsrenten und Renten aus privaten Rentenkassen.

Eine Rürup Rente oder Riester Rente, aber auch eine klassische private Rentenversicherung bieten in der Ansparphase Steuervorteile, da die Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden können. In der Auszahlphase sind die Bezüge steuerpflichtig. Eine Rentenbesteuerung wird auch bei

  • Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen
  • Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie Versorgungswerke für Freiberufler (beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • Renten aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen
  • betriebliche Altersversorgungen

vorgenommen.

Steuerfreie Renten
Steuerfrei sind Renten aus der Unfallversicherung, zu denen auch Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung, Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Wiedergutmachungsrenten für Opfer des Nazi- und DDR-Regimes zählen.

Wie erfolgt die Besteuerung der Renten und welche Unterschiede gibt es?

Wie die Rentenbesteuerung der Altersbezüge nach dem Alterseinkünftegesetz erfolgt, hängt vom Rentenbeginn ab. Wird eine Rente seit 2005 oder früher bezogen, muss sie nur zu 50 Prozent besteuert werden. Von den übrigen 50 Prozent wird der Rentenfreibetrag berechnet. Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgelegt und jährlich steuermindernd angesetzt.

Der Besteuerungsanteil der Rente und damit die Höhe der Rentenbesteuerung, hängt vom Jahr des Beginns des Rentenbezugs ab. Bis 2020 steigt er jährlich um zwei Prozentpunkte und danach jeweils um einen Prozentpunkt, bis er 2040 schließlich bei 100 Prozent liegt. Für alle, die bereits eine Rente beziehen, bleibt die Rentenbesteuerung konstant. Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass künftig immer mehr Rentner Steuern zahlen müssen, da der Besteuerungsanteil in den Folgejahren für die Neurentner immer höher wird. In der Erwerbsphase werden gleichzeitig allmählich die eingezahlten Beträge nach und nach von der Einkommenssteuer freigestellt.

Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente wird genauso versteuert wie die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Pensionen sind durch den Versorgungsfreibetrag begünstigt. Alle Alterseinkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen sind begünstigt durch den Altersentlastungsbetrag. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ist, hängt vom Kalenderjahr ab, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Unterschiede gibt es bei privaten und betrieblichen Altersbezügen. Die Betriebsrente wird voll besteuert, während für Renteneinkünfte aus privaten Rentenversicherungen nur der Ertragsanteil steuerpflichtig ist.

In welcher Höhe unterliegen welche Renten einer Besteuerung?

Für Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rente gilt die nachgelagerte Rentenbesteuerung. Das bedeutet, dass der Besteuerungsanteil immer höher wird, je später der Renteneintritt erfolgt. Der Besteuerungsanteil liegt 2019 bei 78 Prozent und 2020 bei 80 Prozent der Jahresbruttorente. Der Teil der Bruttorente, der den Besteuerungsanteil übersteigt, ist der Rentenfreibetrag, der für Neurentner Jahr für Jahr immer geringer ausfällt. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht von der Grundlage für die Steuererhebung ausgenommen. Der Fiskus erhebt darauf eine Einkommenssteuer, die dem persönlichen Einkommenssteuersatz entspricht.

Höhe der Rentenbesteuerung
Betriebsrenten, Beamtenpensionen und Versorgungsbezüge werden so wie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert. Die Rentenbesteuerung aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, aber auch für die Riester-Rente, sofern sie staatlich gefördert wird, erfolgt zu 100 Prozent. Werden die Beiträge nicht staatlich gefördert, erfolgt die Rentenbesteuerung anteilig. Bei Renten aus der privaten Rentenversicherung liegt der Ertragsanteil, der steuerpflichtig ist, bei 10 bis 25 Prozent.

Einkünfte und Rentenfreibetrag – ab welcher Rentenhöhe sind Rentner und Rentner-Ehepaare steuerpflichtig?

Ob Rentner steuerpflichtig sind, hängt von der Höhe ihrer Renteneinkünfte ab. Für die Berechnung der Einkommenssteuer wird der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Rentners herangezogen. Dazu zählen nur Einkünfte, auf die keine Lohnsteuer erhoben wird.

Der Grundfreibetrag liegt für alleinstehende Rentner im Jahr 2019 bei 9.168 Euro. Für Rentner-Ehepaare liegt er entsprechend bei 18.336 Euro.

Hinzu kommt die Werbungskostenpauschale, die zum Grundfreibetrag addiert werden kann. Für alleinstehende Rentner liegt die Werbungskostenpauschale bei 102 Euro. Demnach müssen alleinstehende Rentner erst dann Steuern zahlen, wenn sie eine Jahresbruttorente von mehr als 9.270 Euro erzielen. Für Rentner-Ehepaare ergibt sich eine Werbungskostenpauschale von 204 Euro. Steuerpflichtig sind Ehepaare ab einer Jahresbruttorente von 18.540 Euro.

Nur der Rentenanteil, der über der Summe aus Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale liegt, unterliegt der Rentensteuer. Kommt es zu einer Rentenerhöhung, können Rentner, die bislang noch keine Steuern gezahlt haben, steuerpflichtig werden. Das liegt daran, dass sich die Jahresrente erhöht und die Einkünfte den Grundfreibetrag zuzüglich Werbungskostenpauschale überschreiten könnten. Rentner, die wissen möchten, welche Beträge sie in der Steuererklärung angeben müssen, sollten jährlich kostenlose Rentenbezugsmitteilungen bei ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

Erfährt das Finanzamt die Höhe meiner Rente automatisch?

Das Finanzamt erfährt automatisch, welche Rente ein Rentner bezieht. Die Rentenversicherungsträger, aber auch private Versicherer übermitteln dem Finanzamt Rentenbezugsmitteilungen, welche Jahresrente sie an ihre Versicherten gezahlt haben. Die Höhe der gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Versicherten wird von den Krankenkassen an die Finanzämter übermittelt. Die Finanzämter können auf der Grundlage dieser Angaben Rentner auffordern, eine Steuererklärung abzugeben.

Welche Ausgaben können steuerpflichtige Rentner von der Steuer absetzen?

So wie diejenigen, die im Berufsleben stehen, können auch steuerpflichtige Rentner die Steuerbelastung mindern, indem sie verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählen Spenden an gemeinnützige Organisationen und an politische Parteien. Neben Geldspenden können auch Sachspenden angesetzt werden. Rentner, die sich ehrenamtlich engagieren, können ihren Zeitaufwand steuerlich absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, die in der Wohnung, im Haus oder auf dem haushaltsnahen Grundstück von einer Firma oder von einem Selbstständigen verrichtet werden, sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Handwerkerarbeiten zum Erhalt oder zur Renovierung der selbst genutzten Eigentumswohnung oder des selbst genutzten Eigenheims sind abziehbar. Außergewöhnliche Belastungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, sind Krankenhauskosten, Kosten für medizinische Behandlungen, aber auch Kosten für Hilfsmittel wie Prothesen, Brillen oder Zahnprothesen. In der Steuererklärung können auch Kosten für Rentenberater, Kosten für einen Rechtsstreit wegen der Rentenhöhe oder Kosten für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater steuermindernd angesetzt werden.

Zusammenfassung – Von der Rentenbesteuerung können abgesetzt werden:

  • Geld- oder Sach-Spenden an gemeinnützige Organisationen und an politische Parteien
  • Zeitaufwand für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerksarbeiten des Eigenheims
  • Krankenhauskosten
  • Kosten für medizinische Behandlungen
  • Kosten für Hilfsmittel, wie Protesen und Brillen
  • Kosten für Rentenberater, einen Rechtsstreit wegen der Rentenhöhe
  • Kosten für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater

Muss ich eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Oma versteht jetzt Rentenbesteuerung
Rentenbesteuerung einfach erklärt macht den Alltag als Rentner leichter.

Eine Steuererklärung müssen nur die Rentner an das Finanzamt abgeben, deren Jahresbruttorente die Summe aus Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale übersteigt. Rentner, deren Bezüge diesen Betrag übersteigen, müssen eine Steuererklärung abgeben und können auch vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Das heißt noch nicht, dass sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Sind die Werbungskosten höher, da beispielsweise Handwerkerrechnungen oder außergewöhnliche Belastungen in entsprechender Höhe angefallen sind, können diese Aufwendung geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Belege dafür vorliegen.

Eine Steuererklärung muss auch abgegeben werden, wenn Nebeneinkünfte wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hinzukommen oder wenn bei einem Ehepaar der eine Ehepartner Rentner ist und der andere noch im Berufsleben steht.

Was passiert wenn ich ins Ausland ziehe? Muss ich in Deutschland weiter eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

Rentner, die ins Ausland ziehen und dort mehr als sechs Monate leben, müssen in Deutschland anteilig Steuern zahlen. Sie sind beschränkt steuerpflichtig und müssen dafür in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Das ist für im Ausland lebende Rentner nicht immer vorteilhaft, da die Vorteile des Bundesfinanzministeriums, die für in Deutschland lebende Rentner gewährt werden, für Rentner im Ausland nicht gelten. Die Rentner, die im Ausland leben, können Steuervorteile wie

  • Grundfreibetrag
  • Ehegattensplitting
  • Abzug von außergewöhnlichen Belastungen

nicht ausschöpfen. Damit eine Steuerentlastung für diese Rentner möglich ist, können sie bei einem deutschen Finanzamt einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wer in ein anderes EU-Land zieht, benötigt eine Bescheinigung EU/EWR, die von einer ausländischen Finanzbehörde ausgefüllt wird. Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ist sinnvoll, wenn die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind.

Das Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, ob eine Rentenbesteuerung in Deutschland oder im Ausland stattfindet. Rentner, die nach Österreich, Spanien oder Polen ziehen, sind in Deutschland steuerpflichtig, während diejenigen, die in die USA, nach Frankreich oder in die Schweiz ziehen, dort steuerpflichtig sind.

In welcher Höhe sind Zahlungen/Beiträge in der Ansparphase für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar?

Wer mit einer Riester Rente oder Wohnriester vorsorgen möchte, kann in der Ansparphase jährlich bis zu 2.100 Euro in der Steuererklärung als Sonderausgaben für seine private Altersvorsorge absetzen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Eigenanteil und der Riester-Zulage zusammen.

Höhere steuerliche Vorteile bringt die Rürup-Rente (Basisrente) in der Ansparphase. Als Vorsorgeaufwand können 2019 jährlich 88 Prozent der eingezahlten Beträge absetzen. Für Singles sind das bis zu 24.305 Euro und für Verheiratete bis zu 48.610 Euro. Dieser Betrag soll bis 2025 auf 100 Prozent der Beiträge steigen.


Bilder: © hotographee.eu – stock.adobe.com, © Kaspars Grinvalds – stock.adobe.com