Rentenversicherung: Gesetzlich und privat

Lebenslang sparen, um sich die Rente für das Alter zu sichern. Der Staat hat mit der gesetzlichen Rentenversicherung einen Baustein gegen die Altersarmut geschaffen. Jeder kann einzahlen, um sich und seinen Ehepartner abzusichern. Auch private Rentenversicherungen können vom Staat gefördert werden.

Was ist eine Rentenversicherung?

oma mit rentenversicherung
Man unterscheidet die gesetzliche und die private Rente fürs Alter.

Die Rentenversicherung zahlt regelmäßige Rentenzahlungen. Ein angespartes Kapital wird verzinst, damit dem Sparer beim Renteneintritt lebenslang monatliche Teilbeträge ausgezahlt werden. Die bekannteste Rente ist die Altersrente. Andere Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder an Hinterbliebene ausgezahlt. Bei einer Rentenversicherung wird in einer Ansparphase zunächst Kapital aufgebaut. Die daran folgende Auszahlungsphase beginnt mit

  • einem bestimmten Rentenalter
  • Invalidität oder
  • dem Tod des Versicherten (Hinterbliebenenrenten).

Um aus der gesetzlichen Rentenversicherungen Zahlungen zu erhalten sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen (§ 35 SGB VI, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). Dazu gehören versicherungsrechtliche (z. B. Mindesteinzahlungsdauer), wartezeitrechtliche und persönliche Voraussetzungen (Alter, Erwerbsminderung, Tod).

Wie funktionieren Rentenversicherungen?

Unterschieden werden gesetzliche und private Rentenversicherungen. Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet. Zusätzliche private Rentenversicherungen bzw. Lebensversicherungen unterstützen die private Altersvorsorge. Einige der privaten Produkte werden vom Staat gefördert.

Während der Berufstätigkeit zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Altersvorsorge von Selbstständigen und Freiberuflern kommen freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse in Frage. Zu Beginn des Rentenalters wird lebenslang eine monatliche Rente ausgezahlt.

Auch private Rentenversicherungen bieten den klassischen Ansparvertrag, bei dem monatlich oder jährlich feste Beträge über einen vereinbarten Zeitraum (Vertragslaufzeit) eingezahlt werden. Bei der Sofortrente leistet der Sparer einen Einmalbetrag, der sofort als Rente ausgezahlt wird.

Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Rentenversicherung und Altersvorsorge?

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird aus den Einkommen der beitragspflichtigen Jahre ermittelt („Rentenformel“). Die Höhe der privaten Rente hängt von der Vertragsgestaltung ab. Eingezahlte Sparbeiträge werden mit einem Garantiezins verzinst, vermindert um die vom Anbieter in Rechnung gestellten Vertriebs- und Verwaltungskosten. Häufig werden Überschüsse an die Versicherungsnehmer ausgezahlt, womit sich die Rentenzahlungen erhöhen. Mit Sicherheit erhält der Vertragsnehmer allerdings nur die im Vertrag benannte „Garantierente“.

Damit entspricht die private Rente einem Sparvertrag, bei dem der Anbieter die Einzahlungen gewinnbringend anlegt. Wer ein langes Leben plant und viele Rentenzahlungen vor sich hat, ist mit den Rentenzahlungen aus der privaten Rentenversicherung unter Umständen gut bedient. Verstirbt der Versicherungsnehmer früh, macht der Anbieter einen großen Gewinn. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ist die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen grundsätzlich nicht Bestandteil einer privaten Rentenversicherung. Auf unserer Seite Lebensversicherung Test finden Sie bei uns relevante Informationen zu den aktuell besten Anbietern am Markt.

Steuern zahlen auf die ausgezahlte Rente
Auf die Auszahlungen aus privaten und der gesetzlichen Rentenversicherungen sind in der Rentenphase Steuern zu zahlen. Zu versteuern ist bei einer privaten Rentenzahlung lediglich der Ertragsanteil. Dieser ist höher, je jünger der Rentenbezieher bei Eintritt der Rente ist.

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Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?

Der Staat fördert verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung für die private Altersvorsorge. Dazu gehören die Rürup Rente – oder Basisrente sowie die Riester-Rente bzw. Wohnriester. Neben der klassischen privaten Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge werden Varianten aus fondsgebundenen Rentenversicherungen oder „Neue Klassik“-Verträge angeboten.

  1. Sofortrente: Die Rentenzahlung beginnt sofort nach Abschluss des Vertrages. Umso höher die Einmal-Einzahlung in die private Rentenversicherung, umso höher auch die monatliche Rente. Interessant ist die Sofortrente für ältere Menschen oder wenn höhere Beträge aus einer Erbschaft oder der Ablaufleistung einer Kapitalversicherung eingezahlt werden können.
  2. Fondsgebundene Rentenversicherung: Der Anbieter legt den Sparanteil der monatlichen Beitragszahlung in Investmentfonds an. Die Fonds kann der Kunde oft selbst auswählen. Auch Mischformen zwischen klassischen und fondsgebundenen Versicherungen sind möglich (Hybrid-Rentenversicherung).

Private Renten werden, wie auch die gesetzliche Rente, lebenslang garantiert. Sie können durch Zusatzversicherungen zu Berufsunfähigkeit, Unfall oder Pflege ergänzt werden. Hier sollte man vorher einen Vergleich der verschiedenen Angebote vornehmen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kann das Kapital zum Ende der Ansparphase als Einmalzahlung oder Rente ausgezahlt werden. Folgende Rentenzahlungen können vereinbart werden:

  • Konstante Rente
  • Dynamische Rente
  • Teildynamische Rente

Die dynamischen Renten steigen jährlich an. Bei der konstanten Rente ist der anfängliche Rentenbetrag höher.

Vorteile der privaten Rentenversicherung

  • Garantierte Leistungen
  • zusätzliche finanzielle Absicherung zur Erhatung des Lebensstandards
  • Lebenslange Rentenzahlungen
  • Günstige Ertragsanteilbesteuerung
  • Absicherung von Hinterbliebenen möglich

Wer muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Auch bestimmte selbständige Erwerbstätige und andere Personen können gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur Zahlung in die Rentenkasse verpflichtet sein. Wer zur Einzahlung nicht verpflichtet ist, kann freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten.

Sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente sinnvoll?

Freiwillige Einzahlungen lohnen sich. Bei aktuell niedriger Arbeitslosigkeit zahlen viele in die Rentenkasse ein. Erst in 12 bis 15 Jahren kann die gesetzliche Rentenversicherung wieder unter Druck geraten. Denn dann gehen die „Babyboomer“ in Rente. Bei hoher Beschäftigung stieg die Rentenhöhe um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten an (Sommer 2016).

Nach einer Mindestversicherungszeit von 5 Jahren besteht Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer bereits Einträge gezahlt hat, kann die fehlenden Jahre mit freiwilligen Zahlungen füllen.

Zur Mindestversicherungszeit zählen:

  • Arbeitnehmerverhältnisse
  • Bezug von Arbeitslosengeld
  • Arbeitsunfähigkeit bzw. Behinderung
  • Bezug von Krankengeld
  • Kindererziehung (12 Monate Rentenanspruch pro Kind)
  • Wehr- und Zivildienst (Bundesfreiwilligendienst)
  • Pflege von Angehörigen

Wie hoch ist die Rente aus der Rentenkasse?

Die Rente wird geleistet, wenn das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht ist. Wer früher in Rente gehen will, muss mit Kürzungen der monatlichen Rente rechnen. Wer später als 67 in Rente geht erhöht die Rente jedoch nicht. Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist, das ausgefallene Arbeitskommen zu ersetzen. Liegt eine Erkrankung vor, die ein früheres Rentenalter bedingt, gilt „Reha vor Rente“. Damit wird der Rentenversicherungsträger zunächst Rehabilitationsleistungen zahlen, um die Erwerbstätigkeit des Versicherten wiederherzustellen.

Die Höhe der monatlichen Rente wird über die „Rentenformel“ berechnet. Etwa 72 Prozent (13 Millionen) der Senioren erhielten im Jahre 2002 eine Rente von bis 500 bis 1.000 Euro. Sechs Millionen Rentner erhielten eine Rente von bis zu 500 Euro.

Gesetzlich oder privat – die Rentenversicherung für Selbständige

Grundsätzlich sind Selbständige und Freiberufler nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet. Sie können jedoch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Waren Sie in der Vergangenheit bereits rentenversichert, allerdings nicht die gesamten fünf Jahre der Mindestversicherungszeit, kann sich das Nachzahlen der fehlenden Beiträge rechnen.

Eine lebenslange Altersrente können sich Selbständige in jedem Fall sichern:

  • Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse
  • Rürup-Rente
  • Riester-Sparpläne
  • Private Sofortrente
  • Private Rentenversicherung

Mit der Hinterbliebenenrente die Familie absichern

Rentenversicherung für Hinterbliebene
Die Hinterbliebenenrente der Rentenversicherung schützt die Familie, falls der Versicherte verstirbt.

Verstirbt der Empfänger der Rente, kann ein Auszahlungsanspruch auf Hinterbliebene übergehen. Hat der verstorbene Ehepartner bereits Rente bezogen oder mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, wird eine Witwen- oder Witwerrente (§ 46 SGB VI) gezahlt. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Zur Auszahlung muss der Ehepartner einen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente stellen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Rente in voller Höhe weiter ausgezahlt.

Wurde vor 2002 geheiratet und der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, besteht Anspruch auf die Witwenrente nach altem Recht (60 Prozent der Rente). Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht nur noch 55 Prozent der Rente des Verstorbenen bzw. der Rente, die ihm die Rentenversicherung zum Todeszeitpunkt gezahlt hätte. Zur Witwen- oder Witwerrente wird ein Kinderzuschlag gezahlt. Nur bei der Witwenrente nach altem Recht gibt es keinen Zuschlag.

Der hinterbliebene Ehepartner muss mindestens 45 Jahre und 8 Monate (2019) alt sein, um Zahlungen zu erhalten. In 2023 beträgt das Mindestalter 46 Jahre, 47 Jahre ab 2029. Wer jünger ist, erhält nur in den ersten zwei Jahren nach dem Tod des Partners die „kleine Witwenrente“. Die kleine Witwenrente wird jedoch lebenslang ausgezahlt, wenn vor 2002 geheiratet wurde und der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Mit der kleinen Witwenrente werden 25 Prozent der Rente gezahlt. Zur weiteren Absicherung der Hinterbliebenden eignet sich ggf. eine Risikolebensversicherung. Risikolebensversicherung Tests finden Sie auch auf unserer Seite.

Hinterbliebenen-Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen

Bei privaten Verträgen werden Zahlungen an Hinterbliebene meist nur für einen bestimmten Zeitraum (5, 10, 15 Jahre) garantiert. Diese Rentengarantiezeit ist jedoch nicht immer Bestandteil des privaten Vertrages. Mit dem Zusatzbaustein „Hinterbliebenenrente“ erhält eine mitversicherte Person eine lebenslange Rente, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.


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