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Rentenbeginn

Für eine geeignete, private Altersvorsorge wünschen sich sämtliche Bundesbürger eine optimale Schließung der eigenen Versorgungslücke und eine lohnenswerte Finanzierung mit überschaubaren Beiträgen. Neben diesen beiden Faktoren wird ein weiterer Vertragsbestandteil aller Verträge zur privaten Altersvorsorge jedoch schnell übersehen, der einen wesentlichen Einfluss auf die Konditionen dieser Verträge hat – der Rentenbeginn. Bei den meisten Produkten zur Altersvorsorge kann der Rentenbeginn frei festgelegt werden, allerdings wird ein grober Rahmen für das früheste und späteste Datum vorgeschrieben. Die Auszahlung einer fortlaufenden, privaten Rente oder einer Lebensversicherung erfolgt somit nicht streng nach gesetzlichen Vorgaben, die individuellen Freiheiten beim Rentenbeginn sollten somit sinnvoll ausgenutzt werden.  

Den gesetzlichen Rentenbeginn bei den eigenen Planungen berücksichtigen

Über viele Jahre hinweg galt in Deutschland das 65. Lebensjahr als Renteneintrittsalter. Ab diesem Zeitpunkt konnte sich ein Bundesbürger der Auszahlung einer gesetzlichen Rente sicher sein, allerdings war auf dieser Basis des Rentenversicherungssystem nicht mehr dauerhaft zu finanzieren. Da viele Bundesbürger, z.B. durch ein Studium, deutlich später ins Berufsleben einsteigen als noch vor einigen Jahrzehnten und zudem immer weniger Beitragszahler die Rentenkassen füllen, wird das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente aktuell auf das 67. Lebensjahr angehoben. Hierauf gehen auch die Verträge der privaten Altersvorsorge ein, die allen Versicherungsnehmern z.B. für die zwei Jahre Abweichungszeit bereits umfangreiche Auszahlungen gewähren möchten. Was den frühesten Eintritt in die private Rente angeht, ergeben sich zum Jahr 2012 hin jedoch wesentliche Abänderungen.  

Staatlich geförderte Produkte mit einem späteren Rentenbeginn

Auch wenn die Versicherungen in Deutschland eine große Freiheit in puncto Rentenbeginn besitzen, war das 60. Lebensjahr als Zeitpunkt für die Auszahlung einer Lebensversicherung oder die erste Rate einer privaten Zusatzrente etabliert. Auch im Jahr 2012 ergibt sich für jede Versicherung die Freiheit, zu diesem Zeitpunkt die erste Auszahlung zu ermöglichen, dies gilt jedoch nicht mehr für staatlich geförderte Produkte wie die Riester Rente. Der Gesetzgeber hat hier veranlasst, dass auch mit dem neuen Renteneintrittsalter die Spanne zwischen privatem und gesetzlichem Rentenbeginn wieder einen Abstand von fünf Jahren aufweisen sollte, was exakt im Jahr 2012 umgesetzt wird. Sollte ein Versicherungsnehmer daher das Interesse haben, von einer Riesterrente oder einem anderen, staatlich geförderten Produkt zu profitieren, muss er folglich das 62. Lebensjahr erreichen, um aus seinem Neuvertrag frühstmöglich eine Rentenzahlung zu erhalten. Wer mehrere Produkte der privaten Altersvorsorge abschließt, kann sich daher auch über eine Staffelung des Rentenbeginns Gedanken machen, um so Schritt für Schritt eine höhere, finanzielle Freiheit zu erhalten. Gerade in Branchen, wo das Thema der Altersteilzeit etabliert ist, kann eine solche Entscheidung rechnerisch und finanziell sinnvoll sein.  

Den Rentenbeginn bei einem Vorsorgevergleich einfließen lassen

Auch wenn beim Vergleich der privaten Altersvorsorge eher der Schwerpunkt auf leistungsstarke Renditen oder geringe Beiträge gesetzt wird, sollte der festgelegte Rentenbeginn in keinem Fall aus den Augen gelassen werden. Auch Laien in Versicherungsfragen sehen schnell ein, was alleine ein Jahr des späteren Rentenbeginns für Auswirkungen hat: Über zwölf Monate hinweg müssen weiterhin Beiträge in den Vertrag eingezahlt werden, was bei einer späteren Auszahlung jedoch auch zu höheren Leistungen bei der Altersvorsorge führt. Hier heißt es also genau abzuwägen und die gesetzliche Rente und andere Absicherungsprodukte mit heranzuziehen, um bei jedem Vertrag einen optimalen Rentenbeginn festzulegen.