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Hamburg - Montag, 05.12.2011Betriebliche Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen
Sinnvolle Absicherung fürs Alter auch an neuer Arbeitsstelle fortführen
Neben der gesetzlichen Rente sowie der Absicherung im privaten Bereich ist die betriebliche Altersvorsorge die dritte Säule des deutschen Rentensystems, die in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Auch gesetzliche Änderungen haben dafür gesorgt, dass die betriebliche Absicherung verstärkt in den Vordergrund gerät, da sämtliche Firmen in Deutschland ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl gezwungen sind, allen Angestellten eine entsprechende Absicherung über den Betrieb möglich zu machen. In einem sich stetig wandelnden Arbeitsmarkt fragen sich zahlreiche Angestellte allerdings, was mit dem abgeschlossenen Produkt passiert, wenn der alte Arbeitgeber verlassen und ein neuer Job angenommen wird. Dass die abgeschlossene Altersvorsorge auch beim neuen Arbeitgeber einfach fortgeführt werden kann, ist vielen nicht bewusst und sorgt so dafür, dass schlimmstenfalls diese sinnvolle Absicherung aufgegeben wird.Beiträge zur Altersvorsorge nicht dauerhaft selbst bezahlen
Noch vor einigen Jahren oder Jahrzehnten war es üblich, eine betriebliche Altersvorsorge dann weiterzuführen, wenn man aus dem Job bei einem bestimmten Arbeitgeber ausscheidet. Im direkten Gespräch mit der betroffenen Versicherung konnte sich der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er den Vertrag ruhend stellen möchte oder stattdessen eine eigene Weiterführung des Vertrags wünscht. Letzteres konnte dann zu einer finanziellen Herausforderung werden, wenn bislang der Arbeitgeber einen bestimmten Anteil der Beiträge geleistet hatte, dieses mussten nun aus der eigenen Tasche übernommen werden. Auch die Ruhendstellung war möglich, so dass keine Beiträge mehr in den Vertrag investiert wurden – in diesem Fall ist die zugesicherte Rentenhöhe jedoch stark nach unten zu korrigieren, gerade bei Fondsprodukten sinken durch die Verwaltungskosten die finanziellen Erwartungen für ein solches Produkt erheblich. Deutlich klüger ist es daher in der heutigen Zeit, sich gezielt mit dem neuen Arbeitgeber über das Thema betriebliche Altersvorsorge zu unterhalten und so ein vorhandenes Produkt ganz gezielt weiterzuführen.
Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
Wer eine neue Anstellung anstrebt, sollte schon frühzeitig das Thema private Altersvorsorge ansprechen – dies ist kein Nachteil bei der Jobsuche, vielmehr freuen sich Arbeitgeber über dieses Konzept aufgrund steuerliche Vorteile. Sollte bereits eine Altersvorsorge bestehen, kann der Arbeitgeber sich an den Kosten in einem Rahmen beteiligen, wie es dieser auch mit einem internen Produkt tun würde, das die Firma selbst anbietet. Sollte hierbei ein Differenzbetrag gegenüber dem alten Arbeitgeber bleiben, muss lediglich dieser noch zusätzlich privat gegenfinanziert werden.
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