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Hamburg - Freitag, 02.12.2011

Steuerliche Vorteile der Altersvorsorge vielen Bürgern nicht bewusst

Bares Geld in der Beitragsphase nicht verschenken

Wer sich dieser Tage für den Abschluss einer Lebensversicherung, einer Riesterrente oder eine Basisrente entscheidet, dürfte dies in erster Linie für eine wachsende, finanzielle Sicherheit im Alter machen. Über die Jahrzehnte hinweg, in denen man Beiträge in ein entsprechendes Produkt einzahlt, kann man jedoch als Versicherungsnehmer bereits finanziell profitieren. Für zahlreiche Produkte zur Altersvorsorge hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die eingezahlten Beiträge ganz oder anteilig bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen, genau dieser Umstand ist vielen Menschen hierzulande jedoch nicht bewusst. Mit etwas mehr Informationen kann jedoch vermieden werden, dass die steuerliche Belastung pro Jahr zu hoch ausfällt und so bares Geld verschenkt wird, indem dieses einfach an den Fiskus geht.

Unwissenheit gerade bei der betrieblichen Altersvorsorge gegeben


Einer der größten Problemfälle in der Wahrnehmung für Arbeitnehmer hierzulande ist die betriebliche Altersvorsorge. Den meisten Erwerbstätigen ist nicht bewusst, dass in faktisch allen Fällen ein entsprechendes Produkt steuerbegünstigt ist und die eingezahlten Beiträge steuermindernd angegeben werden kann. Um vom diesem Privileg zu profitieren, ist man jedoch nicht davon abhängig, dass sich der Arbeitgeber finanziell an dieser Form der Altersvorsorge beteiligt. Vielmehr kann eine Abführung eines Teils des Bruttoeinkommens in ein Finanzprodukt zur Altersvorsorge auch dann steuerlich begünstigt genutzt werden, wenn der Arbeitnehmer alleine für die Finanzierung aufkommt. Egal, wie die Finanzierung eines betrieblichen Produkts überhaupt gestaltet ist – zahlreiche Bundesbürger vergessen, diese Form der Altersvorsorge bei der Steuererklärung anzugeben und so die steuerliche Belastung gezielt zu senken.

Vorteile bei der Versteuerung einer Rüruprente nutzen

Noch deutlicher werden die steuerlichen Vorteile bei einer Rürup- bzw. Basisrente, die vom Gesetzgeber bewusst steuerlich begünstigt gefördert wurde. Anders als bei einer Riesterrente, wo ein Antrag auf die Fördergelder zu stellen ist, ist ein Versicherungsnehmer bei der Basisrente ganz bewusst darauf angewiesen, mit Eigeninitiative die Ausgaben für dieses Rentenprodukt in der Steuererklärung einzutragen. Mit jedem Jahr wächst die Anrechenbarkeit dieses Produktes, für das Jahr 2012 lassen sich 74 Prozent der eingezahlten Beiträge anrechnen und so für eine steuerliche Reduzierung sorgen. Wer diese Vorteile in Anspruch nehmen möchte, muss hierfür nicht das intensive Gespräch mit seinem Steuerberater suchen – bereits die Versicherungen selbst können dabei weiterhelfen, wie eine steuerliche Begünstigung erreicht werden kann.