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Hamburg - Mittwoch, 10.08.2011Rentenanspruch auch während der Ausbildungsplatz Suche
Schulabgänger, die nicht direkt nach Abschluss der Schule in die Ausbildung starten sollten sich während ihrer Suche bei der Agentur für Arbeit melden, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dadurch können spätere Einbußen bei der gesetzlichen Altersrente vermieden werden.
Diese Empfehlung gilt für alle Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren die einen Ausbildungsplatz suchen. Auch wer das Höchstalter überschreitet kann eventuell unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Anrechnung hoffen. Dazu gehören z.B. eine unmittelbar zuvor erfolgte Beschäftigung oder aber eine vorherige Selbstständigkeit während der Beiträge in die Rentenversicherung geleistet wurden. Auch Wehrdienst- bzw. Zivildienstleistende steht grundsätzlich die Anerkennung der so genannten Anrechnungszeit offen sofern sie die o.g. Kriterien erfüllen.Wesentlich für die Anerkennung der Anrechnungszeit ist, dass der oder die Suchende sich für mindestens einen Kalendermonat auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz befindet. Dabei ist es unerheblich, ob der Schulabgänger einen erfolgreichen Schulabschluss vorzuweisen hat oder nicht.
Volle Alterente erst nach 45 Beitragsjahren
Dass es sich durchaus lohnt die Monate zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Finden einer Ausbildungsstelle bei der Rentenversicherung anzuzeigen ergibt sich aus einer aktuellen Veröffentlichung der gesetzlichen Rentenversicherung. Demnach beträgt das Renteneintrittsalter bei Männern derzeit 63,8 und bei Frauen 63,3 Jahre. Wer dann die volle gesetzliche Altersrente erhalten möchte, muss zudem darauf achten, dass dazu mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung geleistet werden müssen. Es lohnt sich also definitiv fehlende Monate mit einer entsprechenden Anrechnungszeit wie die der Ausbildungsplatzsuche abzudecken.
Dass die Empfehlung eine private Altersvorsorge wie die Riester-Rente oder die Basis-Rente (Rürup-Rente) ergänzend abzuschließen sinnvoll ist, zeigt eine weitere Statistik. Fehlende Beitragszeiten führen nämlich bereits heutigen aktuellen Rentnern zu deutlichen Einkommensnachteilen. Während der so genannte Eckrenter, also der Rentner der tatsächlich 45 Jahre ein Durchschnitteinkommen in die Rentenversicherung eingezahlt hat, eine monatliche Altersente von derzeit 1.224 Euro (West) bzw. 1.086 Euro (Ost) beziehen würde, erhält der durchschnittliche Rentner mit 950,- / 485,- Euro (West, männlich / weiblich) und 999,- / 676,- Euro (Ost, männlich / weiblich) eine deutliche geringere Rente.
Bedingt durch die zunehmend unsteteren Arbeitsverhältnisse wird sich Prognosen zu Folge die Höhe des zukünftigen Rentenanspruchs in Zukunft eher verringern. Schon deshalb fördert der Gesetzgeber die Riester-Rente und die Basis-Rente bereits heute mit deutlichem finanziellem Aufwand.
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