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Hamburg - Sonntag, 02.01.2011Zum Jahresende Steuervorteile der Rüruprente richtig nutzen
Steuervorteile mit der richtigen Einkommenshöhe nutzen
Neben der Riesterrente hat sich vor allem die Rüruprente im Rahmen der letzten Jahre als Maßnahme der privaten Altersvorsorge bewährt. Aufgrund der Möglichkeit, seine eingezahlten Beiträgen bis zu einem bestimmten Grenzbetrag steuermindernd anrechnen zu lassen, ist diese Form der Absicherung vor allem für Selbstständige und Freiberufler besonders interessant. Damit hier eine Steuerbefreiung im angemessenen Maße stattfinden kann, die sich mit ihren Grenzbeträge vor allem am Jahreseinkommen orientiert, ist für alle Versicherte zum Jahresende sehr wichtig, die richtigen Angaben zu machen. Schließlich kann erst zum Jahresende hin wirklich abgeschätzt werden, wie hoch das Einkommen des entsprechenden Jahres wirklich ausfällt.70% des Zahlbeitrages stets anrechnenbar
Um die Steuerbefreiung nutzen zu können, die eine Rüruprente mit sich bringt, sind die entsprechenden Zahlhöhen und das erzielte Jahreseinkommen gegenüberzustellen. Grundsätzlich bietet der Gesetzgeber jedem Versicherten die Möglichkeit, 70% des Jahresbeitrags in eine Rüruprente steuerlich mindernd geltend zu machen. Das Ganze gilt allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag von aktuell 20.000 Euro, den jedoch kaum ein Versicherter erreicht und somit meist nur für Einkommensmillionäre mit dieser Form der privaten Altersvorsorge eine Rolle spielt. Da die Rüruprente besonders flexibel ist und somit auch jedes Jahr aufs Neue mit einer anderen Einzahlhöhe gefüllt werden kann, ergibt sich für viele Versicherungsnehmer immer wieder die Herausforderung, jedes Jahr aufs Neue die korrekte Steuerbefreiung zu berechnen und bei der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Fördergelder des Staates nicht verstreichen lassen
Die Absicherungsform der Rüruprente ist im Vergleich zu anderen Maßnahmen der Altersvorsorge jedoch nicht nur wegen der steuerlichen Abzugsfähigkeit so interessant. Ähnlich wie bei der Riesterrente besteht bei der Rüruprente in gleicher Weise die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten und hierbei nicht nur als Versicherungsnehmer selbst förderungswürdig darzustehen, Auch ein Ehepartner und gemeinsame Kinder des Haushalts können für eine Zuzahlung sorgen und so Jahr für Jahr eine Erhöhung des Sparbetrags mit sich bringen. Dieser wirkt sich rückwirkend auf die Höhe der zu zahlenden, monatlichen Beiträge aus, jedoch kann der Versicherungsnehmer zur Berechnung der steuerlichen Vergünstigung stets von seinem ursprünglichen Zahlbetrag ausgehen, ohne hier bereits die Förderung mit einrechnen zu müssen.
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