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Hamburg - Dienstag, 28.12.2010

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in Ostdeutschland

Grenzwert ab dem 1. Januar 2011 um 150 Euro erhöht

Nahezu jeder Bundesbürger zahlt hierzulande in das gesetzliche Rentensystem ein, wobei diese Zahlungen abhängig von seinem Einkommen sind. Die Frage, ob sich eine zusätzliche Ergänzung durch die private Altersvorsorge lohnt oder alleine die staatliche Rente ausreicht, ist nicht selten von der Entscheidung abhängig, wie viel aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten ist. Ab dem Jahr 2011 dürfte es für viele ostdeutsche Bundesbürger schwieriger sein, weiteres Geld für eine private Absicherung zu investieren, da vor allem besserverdienende Ostdeutsche mit einer Erhöhung ihrer Beiträge rechnen müssen. Schuld hieran ist die politische Maßnahme, die Beitragsbemessungsgrenze für ostdeutsche Bürger anzuheben und so allmählich der westdeutschen Regelung anzupassen.

Gering- und Normalverdiener nicht von der Regelung betroffen

Die Anhebung der Bemessungsgrenze von 4.650 Euro auf 4.800 Euro macht sich vor allem für Bürger bemerkbar, die mehr als 4.800 Euro brutto monatlich einnehmen. Bislang mussten ostdeutsche Bürger nur anteilig bis zur Grenzsumme von 4.650 Euro ihre Leistungen in die gesetzliche Rentenkasse entrichten, hiernach wurden weitere Einnahmen nicht mehr auf die Rentenversicherungspflicht angerechnet. Durch die Änderung in der Gesetzeslage wird verändern sich die Beiträge für Besserverdienende nun leicht zu ihren Ungunsten, wer deutlich mehr als den neuen Grenzbetrag von 4.800 Euro verdient, dürfe jedoch mit wenigen Euro Anstieg des monatlichen Rentenbeitrags noch gut bedient sein. Für kleinere und mittlere Einkommen spielt die Abänderung keine Rolle, da diese wie bislang den exakten Anteil ihres Einkommens in die Rentenkasse einzahlen müssen.

Regelung in Westdeutschland nicht geändert

Die Neuregelung tritt ab dem 1. Januar 2011 in Kraft und betrifft dabei ausschließlich Bürger in Ostdeutschland. Im Westen der Bundesrepublik wird die Beitragsbemessungsgrenze konstant gehalten, wobei diese mit 5.500 Euro ohne deutlich über dem ostdeutschen Niveau liegt. Wer aktuell über ein deutlich höheres Einkommen verfügt und sich so Gedanken darüber macht, dass das aktuelle Finanzniveau im Rentenalter nicht mehr aufrechterhalten werden kann, sollte sich über gezielte Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge Gedanken machen. Zwar ist es auch möglich, freiwillig mehr Geld in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, dennoch erweist es sich in vielen Fällen als deutlich lukrativer, sich auf privatem Wege abzusichern und so im hohen Lebensalter noch über interessante Zusatzrenten oder andere Leistungen zu verfügen.