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Hamburg - Donnerstag, 25.11.2010

Weihnachtsgeld in die private Altersvorsorge investieren schützt vor Versteuerung

Produkt der betrieblichen Altersvorsorge als Alternative

Viele Arbeitnehmer sehen die letzten Monate eines Kalenderjahres besonders stark herbei. In dieser Zeit kann man sich als Arbeitnehmer schließlich über zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers in Form eines 13. Monatsgehaltes oder Weihnachtsgeld freuen. Das Geld, was somit auf den ersten Blick einen interessanten, finanziellen Spielraum schenkt, wird jedoch mit etwas Ernüchterung betrachtet, wenn die Versteuerung dieser Einnahme ansteht. Wie jedes andere Einkommen auch muss das Weihnachtsgeld versteuert werden, obwohl sich viele Arbeitnehmer wünschen würden, diese Bruttoeinnahme auch netto in die eigene Tasche stecken zu können. Als einzige Möglichkeit bietet sich hier allerdings nur die Umwandlung des Gehaltes an, die in erster Linie durch die Investition in ein Produkt der betrieblichen Altersvorsorge möglich wird.

Die Möglichkeiten des eigenen Arbeitgebers zur Altersvorsorge nutzen

In Deutschland ist längst jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen seiner Firma wenigstens ein Produkt zur betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Konkret bedeutet dies, dass auch dann von dieser Form der Altersvorsorge profitiert werden kann, wenn man als Arbeitnehmer viele Jahre zu einem Unternehmen zählt und noch nicht von derartigen Maßnahmen profitiert hat. Doch egal, ob betriebliche Altersvorsorge keine Rolle spielte oder bereits seit Jahren intensiv in ein Produkt dieser Vorsorge investiert wurde – mit einer Investition des Weihnachtsgeldes in diese Maßnahme kann jeder Arbeitnehmer dafür sorgen, dass das Geld in vollem Umfang erhalten bleibt und anteilig nicht der Steuer zum Opfer fällt. Eine Tatsache, die auch für Arbeitgeber nicht uninteressant ist, da diese natürlich das Geld lieber in einen eigenen Arbeitgeber als in Vater Staat investieren wollen.

Verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge vergleichen


Eine besonders gute Position für das eigene Weihnachtsgeld haben alle Arbeitnehmer, bei denen sich der Arbeitgeber gleich in mehreren Formen für die betrieblichen Altersvorsorge einsetzt. In diesem Fall kann schließlich überlegt werden, ob das Weihnachtsgeld in eine andere Anlageform als bisher üblich investiert wird, so dass gleich auf mehrere Weisen eine Absicherung des eigenen Lebensabends über die Firma stattfinden kann. Wesentlich für all diese Maßnahmen ist jedoch, dass der Wunsch auf betriebliche Altersvorsorge direkt dem Arbeitgeber deutlich gemacht wird, damit dieser die entsprechenden Anteile des Bruttogehaltes unmittelbar in ein Produkt der betrieblichen Altersvorsorge investieren kann. Eine sinnvolle Investition, die nicht nur vor einer Versteuerung der Einnahmen schützt, sondern für mehr finanzielle Freiheiten im Alter sorgt.