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Hamburg - Montag, 25.10.2010

Weiterführen von Lebensversicherungen im Todesfall möglich

Fortführen des Vertrags in vielen Fällen vereinbar

Nicht immer wird die Leistungsphase bei einer privaten Lebensversicherung oder einer Zusatzrente erreicht, da der bedauerliche Fall eintritt, dass der Versicherungsnehmer noch in der Beitragsphase verstirbt. Viele Hinterbliebene sind zunächst mit dieser Situation überfordert und haben meist keinen Überblick darüber, wie sie sich nun der Versicherung gegenüber verhalten sollen. Eine häufig gewählte Lösung, die auch nicht immer die schlechteste Alternative darstellt, ist der Verkauf der Lebensversicherung bzw. ähnlicher Verträge dar, so dass sich die Erben über den Rückkaufswert des Vertrags freuen können. Eine andere Alternative, die man jedoch ebenso für die eigene, private Altersvorsorge überdenken sollte, ist die Fortführung des Vertrages mit einer anderen, begünstigsten Person.

Ehepartner und Lebenspartner können Altersvorsorge übernehmen

Besonders einfach wird die Übernahme eines Vertrags dann möglich gemacht, wenn es sich beim Begünstigen um den Ehepartner oder einen langjährigen Lebenspartner handelt. Viele Versicherung sind bei der Ausgestaltung ihrer Verträge auch offener und lassen im Moment des Vertragsabschlusses festlegen, welche Person im Fall des eigenen Todes zu begünstigen ist. Natürlich kann sich diese Person im Nachhinein überlegen, ob sie die Beiträge für die aktuelle Lebensversicherung bzw. den Rentenvertrag fortführen aussetzen möchte oder in einer gewohnten Weise weiterführen will. Natürlich ist bei einem Stopp der Beitragszahlung nicht mehr mit einer ganz so hohen Leistung für die eigene Altersvorsorge zu rechnen, wie wenn der Versicherungsnehmer in gewohnter Weise seinen Zahlungen nachgekommen wäre. Doch auch bei einer Aussetzung der Beiträge kann jeder übernommene Vertrag zur privaten Altersvorsorge einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass man im höheren Alter finanziell abgesichert dasteht.

Über die eigene Altersvorsorge rechtzeitig nachdenken

Ob man sich für den Rückkauf oder die Übernahme entscheidet, hängt natürlich auch von der individuellen Absicherung ab, die eine hinterbliebene Person bereits abgeschlossen hat. Sollte bislang noch keine Maßnahme ergriffen worden sein, um sich selbst gegen alle Risiken der drohenden Altersarmut abzusichern, dürfte sich eine Übernahne der Lebensversicherung bzw. der Zusatzrente auf jeden Fall lohnen. Gerade wenn die Witwenrente oder Witwerrente nicht eine große Höhe erreicht, ist man oftmals schon früh im Leben auf finanzielle Hilfen angewiesen, die man auch im Rentenalter nicht durch die private Altersvorsorge vermissen sollte.