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Hamburg - Sonntag, 19.09.2010

Informationen auf eine betriebliche Altersvorsorge meist nur selten präsent

Viele Arbeitnehmer wissen um die Form der Vorsorge nicht Bescheid

Nach der deutschen Gesetzgebung hat jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb das Recht darauf, sich an einem Vorsorgeplan zu beteiligen, den sein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge anbietet. Und auch wenn bei vielen Unternehmen über Rationalisierung und Stellenabbau gesprochen wird, sind bei den meisten von ihnen laufende Vorsorgepläne zur betrieblichen Altersvorsorge immer noch aktiv. Viele Arbeitnehmer wissen jedoch hierüber meist gar nicht Bescheid und erhalten von ihrem Arbeitgeber nur selten Informationen darüber, welche Arten der Vorsorge durch den entsprechenden Betrieb angeboten werden. Ein Fehler, der sich nach Jahrzehnten rächen kann und jedem Bürger nach Eintritt ins Rentenalter eine zu große Finanzierungslücke des eigenen Lebensstandards bringt.

Gerade Arbeitnehmer im unteren Einkommensbereich werden nicht angesprochen

Wie im Auftrag des Versicherers Hannoversche Leben in einer Studie durch das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung ermittelt wurde, sind es gerade Arbeitnehmer in einem Einkommensbereich zwischen 1000 und 2000 Euro, die nicht gezielt von ihren Arbeitgebern auf die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge angesprochen werden. In vielen Fällen scheinen die Arbeitgeber hier davon auszugehen, dass das gesamte Einkommen für die entsprechenden Lebensverhältnisse benötigt wird und somit ohnehin kein Spielraum für die Investition in eine betriebliche Altersvorsorge bliebe. Umgekehrt scheuten jedoch viele Arbeitnehmer in diesem Einkommensbereich auch, den Arbeitgeber gezielt nach Maßnahmen anzusprechen, um so einen wesentliche Beitrag für die eigene Altersvorsorge zu leisten.

Bei der Einstellung den Arbeitgeber auf das Thema Altersvorsorge ansprechen

Wer nicht von einem neuen Arbeitgeber in Fragen der betrieblichen Altersvorsorge enttäuscht werden möchte, kann das Thema beispielsweise direkt bei einem Bewerbungsgespräch mit ansprechen. Über die betriebliche Altersvorsorge zu reden ist hierbei durchaus keine Zusatzleistung, die eine Einstellung verhindert könnte, sondern die im Umkehrschluss auch Vorteile für den Arbeitgeber bringt. Da der Beitrag direkt vom Bruttolohn einbehalten wird, ergeben sich für jeden Arbeitgeber steuerliche Vorteile in der Bilanzierung, die sich kaum einer von ihnen entgehen lassen möchte. Konkret nach Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge zu fragen, kann also in allen Einkommensschichten Sinn ergeben und einen Gewinn sowohl für den Arbeitnehmer wie auch den Chef mit sich bringen.