Lassen Sie sich beraten:

Schnell und einfach online aus über 60 PAV Tarife vergleichen
Keine Lust zu vergleichen? Wir helfen Ihnen am Telefon!
Über unser Formular erhalten Sie schnell Rückmeldung.

Seite bookmarken bei

hinzufügen zu: Mr. Wong hinzufügen zu: Webnews hinzufügen zu: Icio hinzufügen zu: Yigg hinzufügen zu: Del.ico.us hinzufügen zu: Google Information

Wir über uns

Alle Infos auf einen Blick

Das Thema Private Altersvorsorge gerät immer häufiger in den Fokus gerade junger Menschen. Vielen von Ihnen ist bewusst, dass die gesetzliche Rente in der heutigen Form wohl in einigen Jahrzehnten nicht mehr gewährt wird, so dass viele von ihnen an einer sinnvollen Vorsorge für den eigenen Lebensabend interessiert sind. Auch wer bereits seit vielen Jahren im Arbeitsleben aktiv ist und durch die Mitteilungen des gesetzlichen Rentengebers regelmäßige Einblicke in die zu erwartende Rentenhöhe erhält, dürfte häufig über eine zusätzliche Altersvorsorge nachdenken. Da viele Versicherungen und andere Finanzdienstleister im Bereich Private Altersvorsorge tätig sind und gänzlich verschiedene Modelle anbieten, wie man im Lebensabend von einer Zusatzrente oder einer Lebensversicherung profitieren kann – unsere Internetpräsenz hilft Ihnen auf vielerlei Weise dabei, die richtigen Entscheidungen für Ihre zusätzliche Altersvorsorge zu treffen.

Wer selbst noch keinen Überblick darüber erhalten hat, welche Arten der Privaten Altersvorsorge es gibt und wo ihre Unterschiede liegen, dürfte von unseren vielfältigen Informationen zu allen Versicherungsformen profitieren. Hier lernen Sie beispielsweise die Unterschiede zwischen einer Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung kennen und finden heraus, welche zusätzlichen, rentablen Möglichkeiten es für die Vorsorge gibt. Im Newsbereich erhalten sie zudem regelmäßige Neuigkeiten über rechtliche und politische Entwicklungen rund um das Thema Private Altersvorsorge und lernen neue Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer kennen.

Wer bei den vielen versicherungstechnischen Begriffen den Überblick verlieren sollte, kann in unserem Lexikon jedes Wort nachschlagen und so selbst zu einem Fachmann im Bereich Private Altersvorsorge werden. Zusätzlich lernen Sie unabhängig und neutral alle Versicherungen des Marktes kennen, die etwas im Bereich private Vorsorge anbieten und somit auch für Sie und Ihren Lebensabend in Frage kommen könnten. Ein umfangreiches Angebote also, dass Sie auf unserer Webseite finden und auch Ihnen die Entscheidung erleichtern dürfte, welchen Weg für die Private Altersvorsorge Sie gehen sollten, um neben der staatlichen Rente noch größere, finanzielle Spielräume im Lebensabend genießen zu können.
Sie sind hier: Startseite » Service » PAV Nachrichten
 

Gesundheits & Versicherungs Nachrichten

Anrechenbarkeit von gesetzlicher Rente bei Betriebsrente gesetzeskonform


Sonntag, 04. Juli 2010 um 18:07 Uhr


Bei zugesagter Gesamtversorgung gelten nun feste Prozentsätze

Wer sich im Rahmen seines Berufsleben auf ein Konzept der betrieblichen Altersvorsorge eingelassen hat, dürfte hier nicht immer durch seinen Arbeitgeber einen festen Betrag zugesagt bekommen haben, der ab dem Eintritt ins Rentenalter durch das betriebliche Vorsorgeprodukt gewährt wird. Je nach Versicherungsvertrag in der betrieblichen Altersvorsorge wurden in vielen Fällen Verträge über die sogenannte „Gesamtversorgung“ getroffen. Bei dieser handelt es sich um einen festen Eurobetrag, den man als Rentner in jedem Fall zu erwarten hat. Sollte dieser nicht bereits durch die gesetzliche Rente erreicht werden können, füllt die betriebliche Altervorsorge diesen bis zum Betrag der Gesamtversorgung auf. Nicht selten kam es hierbei zwischen Leistungsempfänger und den Unternehmen zu Streitigkeiten, bis zu welcher Höhe ein Einkommen eigentlich angerechnet werden darf – zwei aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgericht haben nun hier für klare Verhältnisse gesorgt und dürften bei vielen betrieblichen Streitigkeiten helfen.

80% der gesetzlichen Rente als anrechenbare Größe erlaubt

Eine grundlegende Prozentzahl ist der Wert 80 – bis zu diesem darf ein Arbeitgeber die für einen Angestellten zu erwartende, gesetzliche Rente anrechnen, um die hierdurch entstehende Lücke durch eine Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge aufzufüllen. Andersherum gesprochen muss man im Konzept der Betrieblichen Altersvorsorge mit einer zugesagten Gesamtversorgung wenigstens 20% der Leistungen übernehmen, um den Gesamtbetrag zu erreichen. Sollte es sich nicht um eine Rente für den Arbeitnehmer selbst handeln, sondern die Auszahlung einer Hinterbliebenenrente abgesichert worden sein, ist sogar die Berücksichtigung der gesetzlichen Rente zu 100% erlaubt. Sollte die hinterbliebene Person also bereits durch die gesetzliche Rente mehr Geld erhalten als im betrieblichen Versorgungsvertrag als Gesamtversorgung angesetzt wurde, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Leistungen aus dem betrieblichen Vorsorgeplan zu erbringen, egal in welcher Höhe diese dem Arbeitnehmer zugesagt worden waren.

Rechtliche Situation bei zugesagtem Festbetrag ungewiss

Die Urteile machen es bei einzelnen Betrieben nun notwendig, die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge anzupassen und so die einzelnen Arbeitnehmer etwas besser zu stellen. Bewusst offen ließ die Rechtssprechung allerdings die Situation, wenn durch die betriebliche Altersvorsorge ein fester Eurobetrag zugesagt wurde, unabhängig von der Höhe der staatlichen Rente. Hier dürfte jeder Arbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf die volle, zugesagte Summe besitzen, sofern diese in einem Vertrag unabhängig von weiteren Konditionen niedergeschrieben wurde.


(c) Redaktion PrivateKrankenversicherungen.de
 

News Archiv:



 
 
Info: