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Hamburg - Freitag, 18.06.2010Überprüfung der fondsgebundenen Rentenversicherung für Steuervorteile notwendig
Nachteil im Vergleich zu herkömmlichen Verträgen erkennen und vermeiden
Das Prinzip der fondsgebundenen Rentenversicherung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung in der Privaten Altersvorsorge gewonnen. Neben herkömmlichen Verträgen zur privaten Altersvorsorge spielen solch fondsgebundene Angeboten vor allem wegen ihrer Aussicht auf höhere Erträge während der gesamten Vertragslaufzeit eine wesentliche Rolle. Wer einen solchen Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben sollte, müsste jedoch noch einmal einen genauen Blick in die Bedingungen seines Vertrages hineinwerfen. Möglicherweise beinhaltet der Vertrag eine Regelung, die das fondsgebundene Produkt gegenüber herkömmlicher, privater Rentenversicherungen in steuerlicher Hinsicht benachteiligt, so dass eventuell eine Nachbesserung der Vertragskonditionen notwendig ist, zu der sich der eigene private Versicherer bereit erklärt.Steuerliche Begünstigung bei modernen Verträgen oft nicht mehr gegeben
Konkret geht es um die steuerliche Begünstigung, die man bei einem privaten Rentenvertrag möglicherweise in Anspruch nehmen kann. Für die allermeisten, klassischen Rentenversicherungen gilt diese Vergünstigung, ebenso wie für ältere fondsgebundene Produkte. Der Grund hierfür liegt an der gesetzlichen Regelung, dass der Versicherer für die Gewähr dieser steuerlichen Begünstigung dem Versicherten einen Festbetrag an Rente zusichern muss. Dies gilt bei konservativen Verträgen in jedem Fall, bei älteren Fondsverträgen durch die Zusicherung des garantierten Rentenfaktors. Moderne Fondsprodukte zur privaten Altersvorsorge nehmen diese Garantie jedoch nicht mehr vor, sondern machen die letztendliche Auszahlungssumme alleine von der Entwicklung des Fonds verantwortlich. Durch das Wegfallen der Auszahlungsgarantie einer bestimmten Summe geht auch die Begünstigung in steuerlicher Hinsicht verloren, was die Endsumme der zu erwartenden Rente natürlich nach unten drückt.
Versicherer oftmals kooperativ für eine sinnvolle, private Altersvorsorge
Die Regelung ist auch den Versicherern erst zu spät aufgefallen, weshalb sich die meisten von ihnen als sehr kooperativ erweisen und gerne bereit sind, die Vertragsbedingungen in der Hinsicht abzuändern, dass wenigstens ein Rentenfaktor zugesichert werden kann und somit die Auflagen für die steuerliche Begünstigung vorliegen. Viele Versicherer haben in den letzten Monaten bereits ihre Kunden angeschrieben und auf die potenzielle Änderung aufmerksam gemacht. Wer hier bislang vergeblich auf eine Meldung des eigenen Versicherers gewartet hat, sollte nicht zögern selbst auf ihn zuzugehen und nicht eine Vergünstigung entfallen zu lassen, die bares Geld wert sein dürfte.
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