Jetzt Angebot anfordern für:
Vorsorge Lexikon
Zuschuss
Der Begriff Zuschuss hat sich bei der privaten Altersvorsorge vor allem im Umfeld der Riesterrente etabliert, wobei mit dem Zuschuss eine Förderung des Staates für alle Versicherungsnehmer gemeint ist, die eine Riesterrente abgeschlossen haben. Durch den Zuschuss findet eine finanzielle Unterstützung statt, die sowohl der Versicherungsnehmer für sich erhält, wie auch für seinen Ehepartner und seine Kinder gültig machen kann. Der Zuschuss wird einmal im Jahr gewährt, wobei dessen Höhe durch gesetzliche Vorgaben als Eurobetrag klar abgesteckt ist. Den maximalen Zuschuss für die Riesterrente kann jeder Versicherungsnehmer dann beanspruchen, wenn er vier Prozent seines Bruttolohnes in ein staatlich gefördertes Rentenprodukt wie die Riesterrente investiert. Sollte sich der Versicherte dazu entscheiden, anstelle vier Prozent nur ein Prozent in die Riesterrente investieren zu wollen, wird auch nur ein Viertel vom staatlichen Zuschuss für diese Zusatzrente gewährt.