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Vorsorge Lexikon
Zusatzversicherung
Der Begriff Zusatzversicherung ist in nahezu allen Versicherungssparten präsent, taucht jedoch besonders häufig im Rahmen der privaten Altersvorsorge auf. Mit der Bezeichnung Zusatzversicherung wird deutlich gemacht, dass ein Versicherungsnehmer mit seinem Vertrag bereits bestehende Leistungsverpflichtungen sinnvoll ergänzen möchte, da er möglicherweise vermutet, dass die Leistungen der vorhandenen Absicherung nicht ausreichen. Ein klassischer Fall für eine Zusatzversicherung ist eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung, beides klassische Produkte aus dem Bereich der privaten Altervorsorge. Diese Verträge verdienen den Namen Zusatzversicherung, da hier bereits vom Versicherungskonzern ausgegangen wird, dass dem Versicherungsnehmer eigentlich Leistungen im Alter zustehen, konkret durch Einzahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen der Versicherungsverträge stellen in diesem Sinne also lediglich einen Zusatz dar, der gerade in der heutigen Zeit in puncto privater Altervorsorge sehr viel Sinn ergibt, da die Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse kaum mehr von die Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter ausreichen