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Vorsorge Lexikon
Zulagenförderung
Der Begriff Zulagenförderung bezeichnet im Umfeld der privaten Altersvorsorge die Unterstützung des Staates bei einem abgeschlossenen Rentenprodukt, dass den Kriterien der Riesterrente entspricht. Einmal im Jahr hat der Versicherungsnehmer bei diesem Rentenprodukt einen Anspruch auf eine Zulagenförderung, wobei diese nach festen Regelsätzen erfolgt und einen bestimmten Eurobetrag als Höhe hat. Die Zulagenförderung steht dabei nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst zu, sondern schließt auch dessen Ehepartner sowie jedes Kind des Haushalts ein, für die jeweils eine eigene Zulage fällig wird. Wichtig für den einzelnen Versicherungsnehmer ist die Tatsache, dass eine Zulagenförderung in vollem Umfang nur dann erfolgen kann, wenn der komplette Betrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens in ein Produkt der Riesterrente investiert wird. Sollte ein Versicherter z.B. nur zwei Prozent seines Einkommens in die Riesterrente einzahlen wollen, halbiert sich auch die Zulagenförderung automatisch.