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Vorsorge Lexikon

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor ist ein rechnerischer Faktor, der bei der Berechnung der gesetzlichen Altersrente zum Einsatz kommt. Der Zugangsfaktor kann dabei standardmäßig den Wert 1,0 oder einen niedrigeren bzw. höheren Wert einnehmen, wobei der Maximalwert dann in die Berechnung einer Altersrente eingebunden wird, wenn der Rentner bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter durchgearbeitet hat. Aktuell würde dies für ältere Arbeitnehmer die Arbeit bis zum 65. Lebensjahr bedeuten, jüngere Arbeitnehmer sind vom schrittweisen Anheben des gesetzlichen Eintrittsalter auf das 67. Lebensjahr betroffen. Sollte die individuelle Arbeitskraft nicht ausreichen, um bis zum Ende des Eintrittsalters durcharbeiten zu können, sorgt der Zugangsfaktor für eine Verringerung der Rentenhöhe um 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat, der früher aus dem Arbeitsleben ausgeschieden wurde. Eine Erhöhung der monatlichen Rente wird hingegen mit einem Anstieg um 0,5 Prozentpunkte belohnt, was in der Abschlussrechnung komplett in den Zugangsfaktor einfließt und so neben anderen Faktoren die Höhe der endgültigen, gesetzlichen Altersrente vorgibt.