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Vorsorge Lexikon

Zertifizierungsvoraussetzungen

Die Zertifizierungsvoraussetzungen sind bestimmte Bedingungen, welche ein Produkt erfüllen muss, damit es als „riesterfähig“ angesehen werden kann, der Verbraucher also die staatlichen Zulagen der Riester Rente in den jeweiligen Sparplan integrieren kann. Erfüllen die jeweiligen Altersvorsorgeverträge die folgenden Voraussetzungen, so werden sie dementsprechend zertifiziert. Die erste Voraussetzung besteht darin, dass innerhalb der so genannten Ansparphase laufend Beiträge gezahlt werden müssen. Ferner darf der Vertrag nicht zur Auszahlung kommen, bevor der Vertragsinhaber nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus zählt ebenso zu den Zertifizierungsvoraussetzungen
, dass die Auszahlung der Leistung lebenslang in Form einer monatlichen Rentenzahlung zu erfolgen hat (Leibrente). Der Vertragsanbieter hat zudem zu garantieren, dass am Ende des Vertrages mindestens die eingezahlten Beträge plus die Riester Zulagen noch vorhanden sind. Eine Mindestrendite muss hingegen nicht garantiert werden. Zudem müssen die Abschluss- und sonstigen Gebühren der gewählten Sparform mindestens über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden und der Vertrag darf nicht am andere Personen abgetreten werden können.