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Vorsorge Lexikon

Wartezeiten

Die Wartezeit ist im Zusammenhang mit der Zahlung der gesetzlichen Rente sehr wichtig. Man hat nämlich nur dann einen Anspruch auf die gesetzliche Rente, wenn man diese Wartezeit erfüllt hat. Das bedeutet konkret, dass man eine Mindestzeit der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszahler angehört haben muss. Je nachdem, welche Art von Rente man später bekommen möchte, gibt es unterschiedliche Wartezeiten. Zunächst gibt es eine allgemeine Wartezeit, die eine Grundvoraussetzung für den Bezug der Regelaltersrente, einer Erwerbsminderungsrente, einer Hinterbliebenenrente und einer Erziehungsrente ist. Über diese allgemeine Wartezeit hinaus muss man eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben, wenn man eine Altersrente für Frauen oder eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten möchte. Gar 35 Jahre beträgt die Wartezeit, falls man die Altersrente für langjährige Versicherte oder die Altersrente für Schwerbehinderte bzw. für Erwerbsunfähige bekommen möchte.