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Vorsorge Lexikon

Waisenrente

Die Waisenrente ist eine Zahlung des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers, die dann gewährt wird, wenn nach dem Tode eines gesetzlich Versicherten Kinder finanziell zu versorgen sind. Die Waisenrente nimmt somit die gleiche Rolle wie eine Witwenrente ein, jedoch hängt die Höhe der Rentenzahlung für Waisen entscheidend vom verbliebenen Elternteil ab. Sollte für dieses eine Unterhaltungspflicht gegenüber der Waise gegeben sein, erbringt der Staat lediglich eine sogenannte Halbwaisenrente, die sich in der Höhe am erzielten Einkommen des Verstorbenen orientiert. Sollte keine Unterhaltspflicht für den verbliebenen Elternteil gegeben sein oder dieser selbst nicht mehr existieren, wird eine Vollwaisenrente gewährt, die finanziell entsprechend höher ausfällt. Damit überhaupt Leistungen in Form einer Waisenrente erbracht werden, muss der Verstorbene fünf Jahre in Deutschland versicherungspflichtig gewesen sein, da nur so die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflicht zur Erbringung von Ersatzleistungen unterliegt.