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Vorsorge Lexikon

Versorgungslücke

Als Versorgungslücke wird die Differenz zwischen dem so genannten Versorgungsziel und den tatsächlich bestehenden Ansprüchen hinsichtlich späterer Rentenzahlungen bezeichnet. Das Versorgungsziel ist eine Rente von 60 Prozent auf Basis des letzten Bruttoeinkommens. Wer also zuletzt 4.000 Euro Brutto verdient hat, für den liegt das Versorgungsziel bei 2.400 Euro Rente. Eine Versorgungslücke besteht nun dann, wenn die erwarteten Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse, in Form der Betriebsrente und einer eventuellen privaten Rentenvorsorge geringer als dieses Versorgungsziel sind. Die rechtzeitige Ermittlung der voraussichtlichen Versorgungslücke ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass man diese Lücke möglichst mit dem Aufbau einer privaten Rentenvorsorge im Alter schließen kann. Dazu stehen Produkte wie Fondssparpläne, Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen zur Verfügung.