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Vorsorge Lexikon
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist ein versicherungstechnischer Begriff, der vor allem bei abzusichernden Schäden auftaucht, jedoch auch in der privaten Altersvorsorge seine Anwendung findet. Prinzipiell bezeichnet das Wort Versicherungssumme stets die maximale Summe an Leistungen, die mit einem Versicherungsvertrag verbunden sind. Bei der privaten Altersvorsorge taucht die Versicherungssumme also vor allem bei Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung auf, wo im Versicherungsvertrag klar aufnotiert ist, mit welchen Leistungen der Versicherte bei ordnungsgemäßer Zahlung aller Beiträge rechnen kann. Vor allem wer sich für die einmalige Auszahlung der Gesamtsumme im Rahmen einer Kapital-Lebensversicherung entschieden hat, kann die Versicherungssumme als den zu erwartenden Gesamtbetrag ansehen, der bei Eintritt der Leistungsphase durch den Versicherer überwiesen wird. Da in manchen Verträgen auch Todesfallleistungen für hinterbliebene Verwandte berücksichtigt werden können, ist es zudem nicht selten, dass sich diese prozentual an der Versicherungssumme orientieren und so auch neben dem Versicherungsnehmer anderen Familienmitgliedern eine finanzielle Planungssicherheit schenkt.