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Vorsorge Lexikon

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse zählt zu den so genannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Unterstützungskassen sind dabei eigenständige Versorgungseinrichtungen, wobei der Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Durchführungswegen den Nachteil hat, dass seine Ansprüche rechtlich nicht durchsetzbar sind, dass heißt, es besteht formal kein Rechtsanspruch auf die Zahlung der Betriebsrente. Allerdings ist es so, dass falls das angesammelte Kapital nicht ausreichen sollte, die versprochene Rentenhöhe zu zahlen, der Arbeitgeber diese Differenz tragen muss. Die vier weiteren Durchführungswege sind übrigens die Direktzusage, die Pensionskassen und Pensionsfonds, sowie die Direktversicherungen.