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Vorsorge Lexikon

Umlageverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert ganz im Gegenteil zur privaten Rentenversicherung auf dem so bezeichneten Umlageverfahren. Das Umlageverfahren beinhaltet, dass die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), also die Zahlung der Renten an alle berechtigten Rentner, durch die Einnahmen, also die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer, möglichst vollständig gedeckt werden sollen. Ist dieses nicht der Fall, dann wird diese Finanzierungslücke vom Staat geschlossen. Die Beiträge fließen also praktisch in einen Topf, aus welchem dann sofort die Renten an die Bezugsberechtigten gezahlt werden. Im Bereich der privaten Rentenversicherungen ist es hingegen bekanntlich so, dass die Beiträge gesammelt werden, dann das Kapital in verschiedene Anlageprodukte investiert wird, und daraus eine Rendite erwirtschaftet wird.