Jetzt Angebot anfordern für:
Vorsorge Lexikon
Überschussanteile
Die Überschussanteile spielen im Bereich der Kapitallebensversicherung und der privaten Rentenversicherung eine große Rolle, da sie den Hauptteil der Rendite des Versicherten/Sparers ausmachen. Es handelt sich bei den Überschussanteilen um einen Ertrag, welchen das Versicherungsunternehmen erzielt hat, weil die Beiträge der Versicherten in verschiedenen Geldanlagen meistens gewinnbringend angelegt wurde. An diesem Überschuss wird dann auch der Versicherte beteiligt. Die Summe bzw. die Höhe der Überschüsse ist ungewiss, sodass die Überschussanteile auch in keiner Weise garantiert werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf welche Art und Weise die Überschussanteile verwendet werden können. In der Regel entscheidet der Versicherte, welche Art von Verwendung stattfinden soll. Zur Auswahl stehen die verzinsliche Ansammlung, das Bonussystem die Beitragsverrechnung, der Todesfallbonus und die verzinsliche Ansammlung mit Beitragsverrechnung. Je nach Art der Versicherung und je nach den Zielen des Versicherten ist die eine oder andere Verwendung am sinnvollsten. Die verzinsliche Ansammlung wird fast immer bei Rentenversicherungen und auch oftmals bei Kapitallebensversicherungen genutzt. Hier spart der Versicherer die Überschussanteile an, verzinst diese und zahlt sie später bei Fälligkeit der Versicherung gesammelt aus. Beim Bonussystem ist es so, dass die Überschussanteile in eine zweite Versicherung fließen, die dann später zeitgleich mit der Hauptversicherung ausgezahlt wird. Durch die Beitragsverrechnung kann man die Beitragshöhe reduzieren, da die Überschussanteile als Beitrag verwendet werden. Üblich ist diese Variante vor allem bei der Risikolebensversicherung, weil es dort um einen möglichst geringen Beitrag geht. Die verzinsliche Ansammlung mit Beitragsverrechnung ist eine Kombination aus beide Verwendungsweisen und beim Todesfallbonus ist es so, dass sich dieser Bonus durch die Verrechnung der Überschussanteile erhöht.