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Vorsorge Lexikon

Todesfallleistung

Die Todesfallleistung ist eine Leistung, die bei vielen Verträgen zur privaten Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielt. Sie ist nicht selten Teil eines Versicherungsvertrages und taucht beispielsweise bei klassischen Lebensversicherungen oder Zusatz-Rentenversicherungen auf. Durch die Todesfallleistung wird im Versicherungsvertrag festgelegt, ob der Versicherer auch den Hinterbliebenen gegenüber leistungpflichtig bleibt, falls der Versicherungsnehmer die Leistungen seiner privaten Altervorsorge nicht mehr selbst nutzen kann, da er zuvor verstorben ist. Im Regelfall, also ohne eine spezielle Klausel über die Todesfallleistung, erhalten weder Ehepartner noch Kinder Leistungen, weder durch konkrete Zahlungen noch durch die Rückerstattung der eingezahlten Beiträge. Je nach Tarif kann als Todesfallleistung jedoch festgelegt werden, ob der Ehepartner den Vertrag anstelle des verstorbenen Partners weiterführen kann oder ob möglicherweise eine teilweise Rückzahlung der eingezahlten Beiträge erfolgen kann. Von der Todesfallleistung streng zu trennen ist eine Risiko-Lebensversicherung, die genau die Absicherung von Hinterbliebenen im Falle eines frühen Todes zum Ziel hat. Hier erhalten die Hinterbliebenen ganz automatisch Todesfallleistungen, da diese Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages zur Risiko-Lebensversicherung sind.