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Vorsorge Lexikon
Teilrente
Die gesetzliche Regelgrenze bezüglich des Rentenalters liegt derzeit noch bei 65 Jahren. Erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres bekommt man in Deutschland die volle Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Immer mehr Arbeitnehmer nehmen zuvor allerdings bereits die Möglichkeit in Anspruch, eine Teilrente zu nutzen. Das Prinzip ist hier recht einfach. Man reduziert ab einem bestimmten Alter seine Arbeitszeit, und bekommt demzufolge natürlich weniger Gehalt. Dieses kann man dadurch ausgleichen, indem man einen Teil der Altersrente in Anspruch nimmt. So kann ein relativ fließender Übergang vom Arbeitsleben in die Rentenzeit ermöglicht werden. Beachtet werden müssen in dem Zusammenhang allerdings bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Die Teilrentenhöhe kann dabei entweder bei einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der Vollrente liegen.