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Vorsorge Lexikon

Sozialversicherung

Das größte und umfangreichste „Produkte“ im Bereich Vorsorge ist in Deutschland natürlich die Sozialversicherung. Die Sozialversicherung gibt es im Grunde schon seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und in Teilen bereits auch schon zuvor. Derzeit setzt sich die Sozialversicherung, die zur allgemeinen Absicherung der Bürger bei Berufsunfähigkeit, Unfällen, Krankheit, im Rentenalter, bei Pflegebedürftigkeit und bei Arbeitslosigkeit dienen soll, aus fünf verschiedenen Zweigen zusammen. Das sind die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die Unfallversicherung. In allen fünf Versicherungsbereichen ist man als Arbeitnehmer ein Pflichtmitglied. Bis auf den Beitrag zur Berufsgenossenschaft, dem Träger der Unfallversicherung, zahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des anfallenden Beitrages. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens und belaufen sich in 2010 auf 19,9 Prozent für die Rentenversicherung, 14,9 Prozent für die GKV, 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung und 4,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung. In der Summe fallen in Deutschland Abgaben im Bereich der Sozialversicherung von insgesamt rund 40 Prozent an.