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Vorsorge Lexikon

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die von allen versicherungspflichtigen Bürgern der Bundesrepublik in Anspruch genommen werden kann. Die Rürup-Rente ist dabei in ihrem Grundaufbau und ihrer Förderung mit der Riester-Rente vergleichbar, der Versicherte erhält also im Vergleich zu anderen Produkten der privaten Altersvorsorge eine direkte Unterstützung durch den Staat. Ebenso gemeinsam mit der Riester-Rente hat die Rürup-Rente das fehlende Kapitalwahlrecht, d.h. bei Eintritt der Leistungsphase des Versicherers wird die Rente in regelmäßigen, monatlichen Zahlungen ausgezahlt und kann nicht als einmalige Kapitalsumme vom Versicherer in Anspruch genommen werden. Besondere Vorteile bietet die Rürup-Rente in zweiterlei Hinsichten. Zum einen sind die Beiträge voll steuerlich anrechenbar, während die Verzinsung im Rahmen des Rentenvertrages gänzlich von der Abgeltungssteuer befreit ist. Zum anderen wird die Rürup-Rente als kapitaldeckendes Sparkonzept veranschlagt, dies bedeutet, für jeden einzelnen Versicherungsnehmer wird ein fiktives Sparkonto eingerichtet, welches alleine für ihn die Zinsen trägt und auf welches in der Leistungsphase zurückgegriffen wird. Dies steht beispielsweise im Gegensatz zu der gesetzlichen Rentenversicherung, die umlagefinanziert ist und somit das finanzielle Risiko in sich trägt, dass eine junge Generation irgendwann nicht mehr in der Lage sein könnte, ausreichend zur Deckung aller Leistungen der älteren Generation beitragen zu können. Die Rürup-Rente kann eine Dynamik beinhaltet, d.h. der Versicherungsnehmer kann sich je nach Veränderung seiner Einkommensverhältnisse auch dazu entscheiden, später eine größere oder kleinere Summe in den Rentenvertrag zu investieren.