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Vorsorge Lexikon

Risikozuschlag

Der Risikozuschlag ist ein fester Bestandteil in den vertraglichen Bedingungen zahlreicher, deutscher Versicherer. Der Risikozuschlag wird stets bei der Antragsstellung überprüft, wobei diese Option nur in wenigen Fällen durch die Versicherung gezogen wird. Sollte dies der Fall sein, erkennt die Versicherung erhebliche Risiken z.B. in gesundheitlicher Hinsicht, die eine gewöhnliche Beitrags- und Leistungsstruktur unwahrscheinlich machen. Durch den Risikozuschlag findet somit eine Kostenerhöhung in den Beiträgen für ein Versicherungsprodukt statt, wobei der Versicherungsnehmer hierauf in den vertraglichen Bedingungen des Unternehmens gesondert hingewiesen werden muss. Wenn es bei einer Versicherung zur Einrechnung von einem Risikozuschlag kommt, muss dies im Umkehrschluss nicht heißen, dass sämtliche Gesellschaften den Zuschlag einrechnen. Ein Vergleich vor der Unterzeichnung eines Versicherungsproduktes kann somit helfen, den Risikozuschlag zu vermeiden und die gleichen Leistungen für einen niedrigeren Beitrag zu erhalten.