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Vorsorge Lexikon
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung stellt im Rahmen der privaten Altersvorsorge einen gesonderten Fall dar. Im Vergleich zu anderen Versicherungsprodukten, die der Absicherung im Alter dienen, leistet die Risikolebensversicherung alleine dann, wenn es zum Tode des Versicherungsnehmers kommt. Profitieren können von der Risikolebensversicherung also vorrangig die Hinterbliebenen, denen nach dem Todesfall die im Vertrag niedergeschriebene Summe zusteht. Viele Bundesbürger investieren einen Anteil des Geldes aus der Versicherung für die anfallenden Kosten der Beerdigung, jedoch kann je nach abgeschlossener Leistungshöhe deutlich mehr Kapital frei werden. Sinn und Zweck der Risikolebensversicherung ist es, die wegfallenden Einnahmen des Versicherungsnehmers, beispielsweise durch ein ausbleibenden fortwährender Rentenzahlungen in voller Höhe nach seinem Tode, finanziell aufzufangen und der Witwe bzw. dem Witwer und allen hinterbliebenen Kindern einen finanziellen Grundstock an die Hand zu geben. Neben der reinen Absicherung der Familie kann die Risikolebensversicherung jedoch auch weiterführende Finanzierungsposten übernehmen, beispielsweise falls die Hinterbliebenen in die Situation kommen, einen Kredit- oder Immobilienvertrag abzahlen zu müssen. In dieser Hinsicht gibt es ebenso wie bei der Vertragslaufzeit und der eingeschlossenen Versicherungssumme große Spielräume der einzelnen Versicherer.