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Vorsorge Lexikon

Riester-Rente

Die Riester-Rente stellt eine besondere Form der Privat-Rente dar. Sie wurde durch die Rentenreform im Jahr 2001 eingeführt und ist von jedem Bundesbürger bei einer Vielzahl an Versicherungsunternehmen abschließbar. Die Riester-Rente wird explizit als solche gekennzeichnet und unterscheidet sich von herkömmlichen Versicherungen im Bereich Zusatzrente dadurch, dass der Staat sich am Aufbau der anzusparenden Rentensumme beteiligt. Dies geschieht bei der Riester-Rente durch Zuschüsse, die am Ende des Jahres auf den angesparten Beitrag hinzuaddiert werden und so beispielsweise die Verzinsung der Gesamtsumme noch höher ausfallen lässt. Bei der Riester-Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht, das bedeutet sie wird in jedem Fall als regelmäßige, monatliche Rente ausgezahlt, wobei die Rentenhöhe konstant bleibt bzw. im Laufe der Leistungsphase sogar ansteigen kann. Durch Zusatzbeiträge gefördert werden bei der Riesterrente nicht nur ein Arbeitnehmer bzw. Selbstständiger, vielmehr wird auch für eine vorhandene Ehefrau bzw. für jedes Kind ein Bonus gewährt, der die Rentenhöhe im Rahmen des Riestervertrages aufstocken kann. Im Vergleich zu anderen privaten Renteprodukten ist die Riester-Rente deswegen vor allem bei größeren Familien erstrebenswert, die durch die gleich mehrfachen Bonus-Zahlungen einen größeren Kapitalaufbau erfahren als alleine durch die eigenen Beiträge im Rahmen einer normalen, privaten Rentenversicherung. Die Gewähr der vollen Zulagesätze richtet sich jedoch auch nach dem Anteil des monatlichen Einkommens, die ein Versicherte in seine Riester-Rente hineininvestiert, so dass hierdurch ein komplexes und von Versichertem zu Versichertem verschiedenes Förderverhalten entsteht.