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Vorsorge Lexikon

Rentenversicherung

Der Begriff Rentenversicherung bezeichnet allgemein jede Form von finanziellen Leistungen, die durch eine Anlage von Beiträgen für die Zeit nach der eigenen Berufstätigkeit erfolgt, beispielsweise auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Alleine im Versicherungswesen beschreibt der Begriff Rentenversicherung präziser eine bestimmte Form von Lebensversicherung, so dass hier nicht zwingend jedes Anlageprodukt als Rentenversicherung angesehen wird. Wesentlicher Bestandteil eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist die monatliche Auszahlung der im Vertrag niedergeschriebenen Rente ab dem Zeitpunkt der Leistungsphase. Diese monatliche Zusatzrente wird im Regelfall in einer festen Höhe ausgezahlt, wobei je nach Vertrag auch eine Dynamik in der zu leistenden Rentenzahlung eingebaut werden kann. Der reinen Rentenversicherung steht die Kapitallebensversicherung gegenüber, bei der zu Beginn der Leistungsphase es unmittelbar zu einer Ausschüttung der gesamten Versicherungssumme kommt. Ob es sich eher lohnt, dieses Geld auf einen Schlag zu erhalten oder über Jahre und Jahrzehnte hinweg monatlich die Auszahlungen einer Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, muss nach individueller Vorliebe entschieden werden, wobei die eigene, erwartete Lebenszeit wesentlich in die Entscheidung mit einspielen kann.