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Vorsorge Lexikon
Renteninformation
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist es so, dass jedem Versicherten einmal im Jahr eine Information zuteil wird, die Auskunft über die zu erwartende gesetzliche Rente im Rentenalter gibt. Diese Information, die per Post an den Versicherten versandt wird, bezeichnet man auch als Renteninformation. Die Renteninformation gibt vor allen Dingen eine Auskunft darüber, in welcher Höhe später voraussichtlich mit einer Rente zu rechnen ist. Konkret werden in dieser Information vor allem vier Daten genannt. Das sind zunächst die bisher erworbenen Entgeltpunkte, auf deren Basis später die Rente berechnet wird. Ferner wird unter Berücksichtigung dieser Punkte auch die Höhe der Rente genannt, die man jetzt bekommen würde, wenn keine weiteren Einzahlungen mehr in die Rentenkasse erfolgen würden. Ebenso wird als Berechnung genannt, welche Rente man später erwarten kann, wenn die Beitragzahlungen wie bisher bis zu Renteneintrittsalter fortgeführt werden. Als vierter Punkt wird auch noch die Höhe der Erwerbsminderungsrente genannt, die man bekommen würde, wenn man erwerbsunfähig werden sollte. Darüber hinaus gibt es als Anhang auch noch eine detaillierte Aufstellung über die bisherigen Zeiträume der Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung.