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Vorsorge Lexikon

Rentengarantiezeit

Im Bereich der privaten Altersvorsorge wird häufig das Produkt der privaten Rentenversicherung gewählt. In diesem Zusammenhang gibt es auch die so genannte Rentengarantiezeit. Dieser Zeitraum bezieht sich jedoch nicht auf die Dauer der Rentenzahlung an den Versicherten und Vertragsinhaber, da es sich ohnehin um eine Leibrente handelt, die oftmals bis zum Lebensende gezahlt wird. Vielmehr betrifft die Rentengarantiezeit die Angehörigen des Versicherten. Denn durch die Vereinbarung einer solchen Garantiezeit im Vertrag zur privaten Rentenversicherung ist es möglich, dass eine bestimmte begünstigte Person, meistens der Ehepartner, auch nach dem Tode des Versicherten einen bestimmten Zeitraum die Rentenzahlung weiterhin bekommen kann. Die im Allgemeinen üblichen Rentengarantiezeiten bewegen sich im Bereich fünf oder zehn Jahre. Allerdings greift diese Rentengarantie nur dann, wenn der Versicherte bereits Rente aus dem Vertrag heraus gezogen hat. Verstirbt der Versicherte vor Vertragsfälligkeit, wird natürlich keine Rente gezahlt, da es sich nicht um eine Lebensversicherung handelt. Wurde hingegen eine Rentengarantiezeit von zum Beispiel zehn Jahren vereinbart und verstirbt der Versicherte drei Jahre nach Beginn der Rentenzahlung, dann bekommt der Ehepartner noch sieben Jahre lang die volle Rente weiter gezahlt.