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Vorsorge Lexikon

Rentenbeginn

Mit dem Rentenbeginn startet die Auszahlunsphase eines Rentenproduktes, wobei der Begriff Rentenbeginn sowohl bei der klassischen Altersrente wie auch bei anderen Versicherungsprodukten, z.B. der BU-Rente zur Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit verwendet wird. Der Rentenbeginn ist vertraglich eindeutig festgelegt und wird bei vielen Produkten der privaten Altersvorsorge auf das 60. oder 65. Lebensjahr datiert. Bei anderen Versicherungsprodukten, die eine monatliche Rente in Aussicht stellen, kann der Rentenbeginn auch rückdatiert werden, wobei ein Antrag auf Rente binnen drei Monaten eingereicht werden muss, um eine rückwirkende Rentenzahlung für diese maximale Zeitspanne erhalten zu können. Der Rentenbeginn für Versicherungsprodukte, die der Absicherung von Witwen oder Waisen dienen, wird hingegen stets auf den Todestag des Versicherten zurückdatiert, unabhängig davon, ob alle Fristen für die Beantragung der Rente eingehalten worden sind.