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Vorsorge Lexikon
Rente
Der Begriff Rente taucht sowohl in der Versicherungsbranche wie auch beim Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Grundlegend wird mit Rente eine finanzielle Leistung bezeichnet, die sich der Rentenbezieher im Laufe seiner Lebensjahre durch die Zahlung von Beiträgen während einer Erwerbstätigkeit erworben hat. Im Fall der gesetzlichen Rente ist dies durch einen anteiligen Beitrag des Einkommens geschehen, wobei auch Arbeitslose oder freie Berufe in entsprechender Weise in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen mussten. Im Versicherungsbereich ist die Rente eine am Ende des Versicherungsvertrages zu erfüllende Leistung, die entweder mit einer einmaligen Kapitalauszahlung oder – ähnlich wie beim gesetzlichen Modell – in Form von monatlichen Rentenzahlungen erfolgt. Je nach Versicherungsvertrag besteht hier für den Versicherten die Wahl, sich für eine bestimmte Art der Rente und ihrer Auszahlung zu entscheiden. Sinn und Zweck einer jeden Rente ist es, ältere Menschen nach dem Ausscheiden aus ihrem Beruf bzw. dem Rückzug vom Arbeitsmarkt in angemessener und sozialer Weise abzusichern, da durch den Wegfall ihrer Erwerbstätigkeit oftmals eine finanzielle Lücke in der alltäglichen Finanzierung entsteht. Wie die Erfahrung zeigt, reicht bei vielen deutschen Haushalten die gesetzliche Rente nicht mehr aus, so dass sich eine zusätzliche, private Altersvorsorge lohnen kann, um die zu erhaltende Rente noch einmal finanziell zu ergänzen.