Jetzt Angebot anfordern für:
Vorsorge Lexikon
Rehabilitation
Die Rehabilitation bezeichnet als Begriff eine Reihe von gesundheitlichen Maßnahmen, die z.B. nach einem Unfall oder einer Operation die erneute Arbeitsfähigkeit einer Person sicherstellen sollen. Für die gesetzliche wie private Rentenversicherung ist die Phase der Rehabilitation eine besondere Zeitspanne, da der Versicherte hier nicht wie gewohnt arbeitet und so z.B. nicht seinen Bruttolohn unter gewöhnlichen Bedingungen bezieht. Für die gesetzliche Rentenversicherung kann die Zeit der Rehabilitation als Anrechnungszeit für die Rente geltend gemacht werden, wobei dies nur unter der Voraussetzung gilt, dass in dieser Phase keine Leistungen des gesetzlichen Sozialträgers wie z.B. Krankengeld oder die Zahlung von Übergangsgeld in Anspruch genommen werden. Für die private Altersvorsorge verhält es sich anders, da hier in gewohnter Weise Monat für Monat der vereinbarte Beitrag einzuzahlen ist. Sollte dies über die finanziellen Möglichkeiten einer versicherten Person hinausgehen, kann dieser für die Phase der Rehabilitation eine Stilllegung des Vertrages vereinbaren. Dies hat jedoch zur Folge, dass die vertraglich zugesicherten Endleistungen sinken und so mit einer geringeren Auszahlung einer Lebensversicherung bzw. einer kleineren Zusatzrente gerechnet werden muss.