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Vorsorge Lexikon

Regelbeitrag

Der Begriff Regelbeitrag bezeichnet eine Beitragshöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung, die eingeführt wurde, um die Einzahlungen von Selbstständigen und anderen, freien Berufen in die gesetzlichen Rentenkassen zu erleichtern. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Angestellten oder Arbeiter, der monatlich ein Bruttoeinkommen in gleicher Höhe bezieht, verfügt der Selbstständige über schwankende Einnahmen, so dass sich monatlich oder jährlich das Gesamteinkommen und somit anteilig auch die Höhe des Rentenbeitrages ändert. Für gewöhnlich muss ein Selbstständiger oder Freiberufler deshalb einen Einkommensnachweis erbringen, an welchem orientiert die exakte Beitragshöhe berechnet werden kann. Der Regelbeitrag macht es möglich, auf diesen verwaltungstechnischen Umstand zu verzichten und stattdessen monatlich den gesetzlich festgelegten Regelbeitrag zu bezahlen. Ob dieser an sich zu hoch oder sogar zu niedrig angesetzt wird, findet als abschließende Prüfung nicht statt, so dass sich jeder Freiberufler und Selbstständige dauerhaft auf den Regelbeitrag als soziale Abgabe einstellen kann. Der Regelbeitrag für das Jahr 2011 liegt für Selbstständige bei ungefähr 445 Euro im Monat.