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Vorsorge Lexikon
Police
Der Begriff Police oder Versicherungspolice bezeichnet ein Schriftdokument, dass nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss zur privaten Altersvorsorge oder in einem anderen Versicherungsbereich dem Versicherungsnehmer ausgehändigt wird. Die Police ist als wichtiges und offizielles Dokument anzusehen, das der Versicherungsnehmer gut aufgewahren sollte und auf welches er sich mit seinem Rechten und Pflichten während der Vertragslaufzeit stets berufen kann. Das eigentliche Original des Versicherungsvertrages verbleibt beim Anbieter der privaten Altersvorsorge, so dass der Versicherungsnehmer maximal eine Kopie dieses offiziellen Dokumentes erhalten würde, die jedoch rechtlich keinen größeren Wert besäße. Mit der Police erhält jeder Versicherungsnehmer jedoch ein Dokument, das rechtlich dem Originalvertrag gleichzusetzen ist und somit auch in rechtlichen Streitgkeiten als wesentliches Dokument angesehen wird, um mit dem Vertrag verbundene Rechte bzw. Pflichten genauer unter die Lupe zu nehmen.