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Vorsorge Lexikon
Pflichtversicherte
Während der Aufbau einer privaten Altersvorsorge und auch die betriebliche Altersvorsorge freiwillig sind, gibt es im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung die Versicherungspflicht. Jeder Arbeitnehmer, also sowohl Angestellte als auch Arbeiter, sind im Rahmen ihrer Tätigkeit auch gleichzeitig Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber nicht nur Arbeitnehmer sind Pflichtversicherte, sondern die Versicherungspflicht trifft auch für einige Selbstständige und Freiberufler zu, wobei das allerdings im Verhältnis die Minderheit ist. Im Gesetz heißt es sinngemäß, dass für alle Selbstständigen ebenfalls die Versicherungspflicht gilt, die trotz ihrer Selbstständigkeit eine soziale Absicherung benötigen. Dieser Satz kann natürlich recht breit interpretiert werden, weshalb auch nicht immer ganz klar ist, wer sich als Selbstständiger genau versichern muss. Zu den Gruppen von Selbstständigen, die sich in der Regel versichern müssen, zählen zum Beispiel Handwerker, Künstler, Publizisten, sowie Erzieher, Hebammen und Lehrer.