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Vorsorge Lexikon

Pflegeversicherung

Auch die Pflegeversicherung stellt natürlich einen wichtigen Teil der Altersvorsorge dar. Wie die Rentenversicherung, so gibt es die Pflegeversicherung ebenfalls als Pflichtbereich und zudem als mögliche freiwillige private Ergänzung. Seit 1995 ist die Pflegeversicherung ein Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland und jeder gesetzliche Krankenversicherte wird automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Der Beitrag liegt hier etwa bei drei Prozent auf Basis des Bruttoeinkommens. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung hat man zudem noch die Möglichkeit, als Ergänzung und Leistungserweiterung eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Diese private Pflegeversicherung ist vor allen Dingen für Selbstständige sinnvoll, aber auch für Arbeitnehmer, die ihren Schutz vor den finanziellen negativen Folgen einer Pflegebedürftigkeit verbessern möchten.