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Vorsorge Lexikon
Pensionszusage
Eine von fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge ist die Pensionszusage, welche besser unter dem Namen Direktzusage bekannt ist. Das Kennzeichen der Pensionszusage besteht in erster Linie darin, dass der Arbeitgeber selbst dafür sorgt, dass dem Arbeitnehmer später aus dem vorhandenen Betriebsvermögen heraus eine Betriebsrente gezahlt werden kann. Während die Beiträge zum Beispiel bei den Pensionsfonds oder bei den Pensionskassen immer „fremdverwaltet“ werden, ist bei der Direktzusage also der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die eingezahlten Beiträge auch erhalten bleiben und später genügend Substanz vorhanden ist, um die Betriebsrenten zu zahlen. Zu diesem Zwecke werden fast immer Pensionsrückstellungen gebildet, welche auch in der Regel bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sind.