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Vorsorge Lexikon

Pensionsrückstellungen

Viele Arbeitgeber ermöglichen es den Arbeitnehmern nicht nur im Zuge einer Entgeltumwandlung, dass der Arbeitnehmer Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge Steuer und Sozialabgaben begünstigt einzahlen kann, sondern tragen selbst einen Teil zum Aufbau der Betriebsrente bei. So gibt es beispielsweise als Art der Betriebsrente auch die Direktzusage, im Rahmen derer der Arbeitgeber verspricht, selbst eine Betriebsrente aufzubauen. Der Arbeitgeber legt also bildlich gesprochen monatliche etwas für den Arbeitnehmer zurück. Dieses Kapital muss natürlich sicher angelegt werden, damit es später auch zur Zahlung der Betriebsrente zur Verfügung steht. Deshalb bildet der Arbeitgeber so genannte Pensionsrückstellungen. Im Rahmen einer Versicherung werden diese Pensionsrückstellungen zudem meistens geschützt, damit diese im Falle einer möglichen Insolvenz des Unternehmens nicht „verloren“ gehen.