Jetzt Angebot anfordern für:

Vorsorge Lexikon

Pensionskassen

Neben den Pensionsfonds, den Unterstützungskassen, der Direktzusage und den Direktversicherungen stellen die Pensionskassen die fünfte Variante in der Sparte betriebliche Altersvorsorge dar. Der Arbeitgeber zahlt hier an Stelle des Arbeitnehmers dessen Beiträge ein, sodass eine betriebliche Altersvorsorge aufgebaut werden kann. Durch die Nutzung der Pensionskassen kann der Arbeitnehmer auch hier durch eine Entgeltumwandlung Einiges an Steuern und Sozialabgaben einsparen. Konkret sind die Pensionskassen rechtlich unabhängige Unternehmen, wie auch die Pensionsfonds, allerdings handelt es sich bei den Pensionskassen immer um Lebensversicherungsgesellschaf
ten. Getragen wird diese Gesellschaft von verschiedenen Unternehmen und zudem von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht.