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Vorsorge Lexikon
Pensionsfonds
Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gibt es mehrere Varianten, in welcher Art der Arbeitgeber die Betriebsrente für den Arbeitnehmer aufbaut. Eine oftmals genutzte Variante stellen zum Beispiel die Pensionsfonds dar. Auch beim Pensionsfonds ist es zunächst einmal so, dass der Arbeitgeber die Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer einzahlt. Ob der Arbeitgeber selbst einen Teil dazu steuert, ist eine freiwillige Angelegenheit. Neben den Pensionsfonds gibt es noch vier weitere Arten der betrieblichen Altersvorsorge, die als solche zugelassen sind, nämlich die Direktversicherung, die Pensionskassen, die Direktzusage und die Unterstützungskassen. Die Pensionsfonds sind eigenständige Gesellschaften, die rechtlich unabhängig sind. Es wird eine lebenslange Rente seitens dieser Fonds für den Arbeitnehmer garantiert. Kennzeichnend für die Pensionsfonds ist, dass ein Großteil der Beiträge in Fonds investiert werden. Das führt dazu, dass die Pensionsfonds oftmals eine höhere Rendite als andere Arten der betrieblichen Altersvorsorge erzielen, aber gleichzeitig auch mit einem etwas höheren Risiko behaftet sind. Somit bleibt die Höhe der späteren Rente bis zur Auszahlung offen, lediglich die bis dato eingezahlten Beiträge sind garantiert. Somit funktionieren die Pensionsfonds nahezu genauso, wie die aus dem Bereich der privaten Altersvorsorge bekannten Garantiefonds.