Jetzt Angebot anfordern für:
Vorsorge Lexikon
Ordentliche Kündigung
Im Grunde kann man jede Art von Produkt, welches man zur privaten Altersvorsorge nutzt, auch vor Ende der Laufzeit kündigen. Allerdings entsteht dann mitunter ein erheblicher Verlust bzw. die erzielte Rendite ist deutlich geringer als ursprünglich geplant. Grundsätzlich unterscheidet man bei vielen Produkten zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer privaten Rentenversicherung gibt es zum Beispiel im Grunde keine ordentliche Kündigung, vor allem nicht wenn die Riester Zulagen mit einfließen. Denn dann ist jede Beendigung des Vertrages vor Fälligkeit automatisch eine außerordentliche Kündigung. Bei der Kapitallebensversicherung hingegen gibt es im Normalfall stets die Möglichkeit, die Versicherung einen Monat zum nächsten Monatsende hin zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung wäre hier nur dann möglich, wenn einer der beiden Vertragspartner gegen den Vertrag verstoßen hätte.