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Vorsorge Lexikon
Obliegenheiten
Der Begriff Obliegenheiten ist ein versicherungstechnischer Fachbegriff, der sowohl in der privaten Altersvorsorge wie auch in anderen Versicherungsbereichen auftaucht. Allgemein werden unter Obliegenheiten alle Rechte und Pflichten verstanden, die mit einem Vertrag zur privaten Altersvorsorge, also beispielsweise einer Lebensversicherung verbunden sind. Die Obliegenheiten sind in ihrer Gesamtheit im entsprechenden Versicherungsvertrag aufnotiert und für beide Seiten bindend. Wesentliche Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer sind die wahrheitsgemäßen Angaben über die eigene Person bei der Unterzeichnung des Vertrages sowie seine Pflicht, regelmäßig mit der Einzahlung der im Vertrag niedergeschriebenen Beiträge nachzukommen. Im Umkehrschluss verpflichtet sich der Versicherer, das Geld entsprechend der im Vertrag vorgegebenen Form anzulegen, Zinsen in entsprechender Höhe zu gewähren und zu Beginn der Leistungsphase mit Zahlungen an den Versicherungsnehmer zu beginnen. Neben diesen Rechten und Pflichten wird auch das Kündigungsrecht sowie Sonderklauseln unter dem Begriff Obliegenheiten zusammengefasst und stellen somit für beide Seiten des Vertrages eine wesentliche Richtlinie dar, damit die private Altersvorsorge für alle Parteien zu vollster Zufriedenheit ablaufen kann.